Buchhaltung

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Knuti
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#1

30.03.2008, 17:06

Hallo, ich habe folgendes Anliegen: Buchen von Reisekosten
Anwalt bucht seine Reise (meist per Flug), zahlt diese, den Zahlungsabgang verbuche ich auf Konto Reisekosten Anwalt. Meine Frage: Wenn ich die Kosten per Kostenfestsetzungsbeschluss zurückhole, muss ich die doch aus dem Konto wieder ausbuchen oder????? Sonst verbucht es ja die Sache nur auf das Aktenkonto. Hoffe ihr versteht, wie ich das meine!
Mein zweites Anliegen wäre, wie buche ich die Aktenversendungspauschale nachträglich ins Aktenkonto ein??? Das Programm hinterlegt mir bei jeden Versuch das Feld mit 1600 grau und kann nur auf Gebühren buchen????????

Danke, danke :D
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Soenny
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#2

30.03.2008, 19:30

Wenn der Mandant zur Zahlung verpflichtet ist, buche ich die Reisekosten auf Honorarauslagen in die Akte über Kostenblatt, nicht auf Reisekosten. Da buche ich nur Reisekosten, die z.B. für Seminare entstehen.

Auch die Aktenversendungspauschalen sind keine "Auslagen", Kto. 1600, sondern ebenfalls Honorarauslagen. Ist hier schon groß und breit besprochen worden, mußt du bitte mal suchen. Die 12 € für die Akteneinsicht werden ebenfalls über das Kostenblatt, wie auch die Kopien, zur Akte erfaßt und werden bei der Abrechnung automatisch für die Rechnung vorgeschlagen.

Gegenkonto ist bei mir 4716 Honorarauslagen.

Es findet keine Buchung direkt ins Aktenkonto statt.
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#3

30.03.2008, 19:59

:zustimm du nimmst einfach die Aktenpauschale und die Reisekosten netto ins Kostenblatt und wenn du ne REchnung erstellst, nimmt er es automatisch mit in die Rg

das hat natürlich nichts damit zu tun, dass du es vorher wenn du es bezahlst ins Journal ins entsprechende KOnto (Reisekosen und das Konto für Auslagen ohne USt. (bei mir 4781)) buchen musst
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