Welche Sachkonten nehmen?

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Curry
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#11

13.03.2008, 08:14

1) GWG (bis 410€ netto)
2) GWG
3) GWG (gehört zum Telefon, oder?)
4) 4650
5) 4650

4654 buche ich immer die Getränke für die Kanzlei und Kaffee. Das was "für die Mandanten gekauft wird". 4650 sind Bewirtungskosten im Restaurant o.ä.
Curry

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#12

13.03.2008, 09:02

Ist GWG Nr. 0480?
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Curry
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#13

13.03.2008, 09:26

Ja, und alles was GWG wäre und unter 60€ liegt, das ist dann 4855.

(ab 2008 gilt übrigens eine andere GWG-Regelung)
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#14

13.03.2008, 09:39

Muss ich dann - Telefonadapter - in das Sachkonto 4855 buchen???
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Curry
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#15

13.03.2008, 09:58

Kannst du den Telefonadapter auch ohne das Telefon nutzen, also selbstständig? Wenn ja und es liegt unter 60€, dann in 4855. Wenn du es nur zusammen mit dem Telefon nutzen kannst, dann buchst du es dorthin, wo du das Telefon hinbuchst.
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#16

13.03.2008, 10:44

Danke, Curry! Was aber trotzdem nicht verstehe ist, wenn ich GWG auf ein Sachkonto buch, das mit 0 beginnt (und nicht mit 4) , dann ist es doch keine Betriebsausgabe oder doch? Ich denke, dass bei der EÜR als Betriebsausgaben nur die Buchunungen mitreinfließen, die unter 4... gebucht sind. Liege ich damit falsch?
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Curry
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#17

13.03.2008, 11:03

Also ich kann das jetzt nicht 100%ig wie ein Buchhalter erklären, aber ich versuche es mal mit meinen Worten.

Es gibt Anlagevermögen und Betriebsausgaben.

Anlagevermögen ist z.B. ein Schrank, dieser wird "angelegt" und muss dann auch entsprechend abgeschrieben werden. Dadurch entsteht dann der "Verlust".

Betriebsausgaben fließen nicht ins Anlagevermögen, sondern werden sofort "abgeschrieben", sind also sofort Verlust.

Alles was du auf GWG buchst ist an sich Anlagevermögen kann aber sofort abgeschrieben werden, da es unter einem bestimmten Betrag liegt.

Es kommt also auf´s selbe raus. Hoffentlich hast du das jetzt verstanden, das klingt grad ziemlich verwirrend.
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butterflybabe
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#18

13.03.2008, 11:46

Bei mir ist GWG aber Konto 4800 und nicht 0480.

Bei den Bewirtungskonten wird der Unterschied dahingehend gemacht, dass Essen bzw. Aufwendungen die Kanzleiintern geschehen (WEihnachtsessen, Trinkwasser) gegenüber dem Finanzamt zu 100 "geltend" gemacht werden können. Bei mir ist das Konto 4650.

Konto 4652 müsste ein Unterkonto eines Anwalts sein. Geht ein Anwalt mit einem Mandanten zum Essen, kann zwar die komplette Umsatzsteuer jedoch nur 70 % des Nettobetrags gegenüber dem Finanzamt "geltend" gemacht werden.

Wir haben, da zwei Anwälte, drei Bewirtungskonten.
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#19

13.03.2008, 11:53

Butterflybabe, bei mir ist 4800 Reparaturen / Instandsetzungskosten ... Kann das sein, dass dies bei uns falsch ist? Mich verwirrt die 0 am Anfang doch sehr.

Curry, vielen Dank für die Aufklärung. Wenn ich daraus eine Schlußfolgerung ziehe, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass ich auch eizelne Möbelstücke (unter 400 EUR) nicht als Büroeinrichtung, sondern als GWG hätte buchen müssen... Liege ich richtig? Was mich aber noch mehr verwirrt - Das Sachkonto Büroeinrichtung fängt bei uns auch mit 0 an - 0420... Könnte mir jemand vielleicht sagen, ob mein Kontenplan korrekt ist...?
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butterflybabe
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#20

13.03.2008, 11:56

Da Rechtsanwälte im Regelfall keine Bilanzierer sind, dass müsste bei deinem Chef Samara auch der Fall sein, unterliegen unsere Konstenpläne keinen gesetzlichen Vorschriften, d. h. einen richtigen oder falschen Kontenplan gibt es nicht. Es gibt eigentlich nur Vorschläge, wie man den Kontenplan umsetzen soll.
dass ich auch eizelne Möbelstücke (unter 400 EUR) nicht als Büroeinrichtung, sondern als GWG hätte buchen müssen
Das stimmt, sofern diese vor dem 31.12.2007 angeschafft wurden, ab 01.01.08 hat sich die GWG-Regelung bzw. die Beträge geändert.

Büroeinrichtung/-ausstattung beginnt bei mir auch mit den 0....
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