Taxirechnung und Mehrwertsteuer

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Biened27

#1

09.03.2008, 19:03

Huhu,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Ich bearbeite gerade das erste Mal das Kassenbuch der Kanzlei und habe eine Quittung von einer Taxifahrt meines Chefs vorliegen. Meine Frage ist nun / % oder 19 % MwSt? Dann wollte ich wissen, ob auch Backwaren steuerlich absetzbar sind?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Biened27

#2

09.03.2008, 19:03

Ich wollte eigentlich 7 % schreiben.
secret72

#3

09.03.2008, 19:04

Taxikosten bekommen 7 % Mehrwertsteuer. Aber Achtung - bei Weiterverrechnung an den Mandanten bekommen sie 19 %.

Bei Backwaren weiß ich leider nicht. Glaube aber bald nicht, sofern es keine Bewirtungskosten sind.
Gast

#4

09.03.2008, 19:06

Also wir haben in der Schule gelernt, dass bis 50 km 7 % und darüber 19 %

http://winkow-et-brockstedt.de/index.ph ... &Itemid=65
Biened27

#5

09.03.2008, 19:25

Danke für Eure Hilfe. Dann will ich morgen die 7 % aus dem Endbetrag errechnen.
secret72

#6

10.03.2008, 09:06

meike hat geschrieben:Also wir haben in der Schule gelernt, dass bis 50 km 7 % und darüber 19 %

http://winkow-et-brockstedt.de/index.ph ... &Itemid=65
Wieder was dazu gelernt. Danke für den Link. :)
Gast

#7

10.03.2008, 09:15

§ 12 Abs. 2 nr. 10 Abgabenordnung:
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

...

10.
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr

a)
innerhalb einer Gemeinde oder
b)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
... wobei es natürlich richtig ist, daß dem Mandatne 19 % aufgedrückt werdne. also erst aus den 4,50 € Taxiquittung die 7 % rausrechnen ...
lillysss

#8

12.03.2008, 12:11

Weiß jemand, wo das steht, dass wir 7 % rausrechnen, aber 19 % wieder draufschlagen müssen? Ich hatte GERADE einen Anruf von einem Mandanten, der nicht kapiert. Über google hab ich nix gefunden.

Dass das durchlaufende Posten sind, bringt in dem Fall nicht viel, weil der Mandant ein Verein ist und keine MwSt abführt. Mist.
Gast

#9

12.03.2008, 12:16

ich zitiere mal die Antwort eines meiner Experten auf diese Frage:
Ich bin als Anwalt nicht berechtigt, dem
Mandanten ermäßigte USt.-Sätze zu berechnen. Daher muss ich in der Rechnung
19 % für alles ausweisen. Das hat dann zur Folge, dass ein Mandant 19 % für
eine Leistung aufgeschlagen bekommt, für die ich nur 7 % abführen muss.
Trifft im Übrigen auch andere Branchen, die z.B. Lebensmittel mit 7 %
einkaufen und mit 19 % ihre Waren verkaufen müssen. Irrigstes Beispiel die
steige Frage bei McDonalds oder Burger King (keine Werbung!!!!!!), ob man
drin isst oder mitnimmt. Für das eine müssen sie 19 % (Bewirtung) für das
andere 7% (Lebensmittel) abführen.

Ist eigentlich nur für den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten
bitter, der erfährt die wohltuend abschöpfende Hand des Staates :-((
Hintergrund ist, daß die Dienstleistung des Anwaltes mit dem vollen Satz belastet wird...
lillysss

#10

12.03.2008, 12:26

Danke, sigi ...

Aber du kennst ja bestimmt diese Mandanten, die dann sagen "Hm ja, okay, aber dürfte ich bitte mal wissen, wo ich das nachlesen kann?"

;)

Da muss es doch irgendwelche Richtlinien geben. Selbst die Angestellte unseres Steuerberaters stand bei der Frage auf dem Schlauch...
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