Buchungstechnische Frage

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tweety79
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#1

05.03.2008, 14:46

Hallo,

mal wieder ich! Heute aus dem Bereich der Buchhaltung. Hab gerade eine Akte auf dem Tisch, wo der Gegner Klage erhoben hat, ohne das Landesschlichtungsgesetz zu beachten. Heißt also, dass der Gegner seine Klage zurückgenommen und somit die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Jetzt muss ich ja für unseren Mandanten auch eine Kostenrechnung hinsichtlich der hier entstandenen Gebühren machen. KFB liegt vor und Kostenerstattung wurde auch schon angefordert (ohne Mwst - die muss dann Mdt. zahlen, daher Rg).

Nun meine eigentliche Frage: Wie läuft das dann später, wenn die Sache komplett abgeschlossen ist? Jetzt wurde erst mal von der GEgenseite MB beantragt, wir haben Widerspruch eingelegt, daher erneut streitiges Verfahren. Es fällt ja somit erneut die 1,3 VG an. Muss ich die erste dann anrechnen??? Hatte so einen Fall ehrlich gesagt noch nie und bin jetzt komplett durcheinander. Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
StineP

#2

05.03.2008, 14:48

Nein. Du bist hier nicht verpflichtet, anzurechnen.

Die Gebühren entstehen neu. Der Gegner hat dies zu verschulden.

Ist jetzt aber nicht unbedingt ne buchhalterische Frage, oder?? ;)
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tweety79
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#3

05.03.2008, 16:10

Gut, dann war ich ja auf dem richtigen "Dampfer". Ne, ist nicht unbedingt ne buchhalterische Frage. Ist mir im Nachhinein auch aufgefallen :oops: War nur gerade so in Gedanken, weil ich bei uns das Aktenkonto aufgeschlagen hatte und mir darüber Gedanken gemacht habe. Sorry!
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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