Rechnung stornieren oder Gutschrift erstellen?

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Katharina80
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#21

04.03.2008, 11:16

Ich würde es auch so machen wie _steffi_...
Gast

#22

04.03.2008, 11:16

FIBU-Jens war schneller :pc
ich stimme ihm aber voll und ganz zu.
Bei anderer Vorgehensweise freut sich das Finanzamt :omi
_steffi_

#23

04.03.2008, 11:24

Es wäre nett, wenn FIBU Jens mir mal das erklären könnte, weil ich begreifs nicht. Ich hab das so verstanden:

Rechnung im Oktober an Mdt raus.
Rechnung wurde bezahlt (OP-Liste steht nun auf 0,00).
Es wird festgestellt, das Re zu niedrig.
Neu, richtige Rechnung geht raus, Zahlung wird abgezogen (OP-Liste nimmt Restbetrag auf).

So, ihr macht das so:

Rechnung im Oktober an Mdt raus.
Rechnung wurde bezahlt (OP-Liste steht nun auf 0,00).
Es wird festgestellt, das Re zu niedrig.
Gutschrift wird erteilt. Zahlung von Geb. auf FG gebucht (da hängts bei mir, da versteh ich den Sinn nicht so ganz, damit die OP-Liste wieder stimmt oder was?)
Neue, richtige Rechnung geht raus, Zahlung wird abgezogen (OP-Liste nimmt Restbetrag auf).

Wir haben eine Stbin, die hat unsere Vorgehensweise noch nie moniert.
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Curry
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#24

04.03.2008, 11:28

FIBU-Jens meint ihr die Vorgehensweise, die Rechnung manuell zu korrigieren. Dann passt im Programm ja gar nichts mehr. Das kann man also nicht machen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
_steffi_

#25

04.03.2008, 11:29

@curry
Stimmt das ist klar, das geht nicht.
Gast

#26

05.03.2008, 14:25

@steffi
1. Die Vorgehensweise Deinerseits ist nicht im Bereich Finanzbuchhaltung beanstandbar, d.h. prinzipiell nicht falsch!
2. ABER es ist kann rechtlich ein Problem werden, wenn aufgrund fehlender/falscher/untergegangener Ansprüche eine Rechnung gelegt wird. Du erreichst damit keine Fälligkeit und kannst ein Problem beim Einklagen der Forderung bekommen, z.B. Anspruchgrundlage falsch...

Solange Deine Rechnungen brav bezahlt werden, ist es also nicht wirklich ein Problem :lol:
_steffi_

#27

05.03.2008, 14:36

Aha. JA ist mir schon klar, dass ich eine falsche Rechnung, sollte die noch nicht bezahlt sein gutschreiben muss. Mir ist nur nicht klar, warum hier noch eine Gutschirft erstellt werden soll, wenn doch die RE schon bezahlt ist. ICh würde die Zahlung einfach als "Teilzahlung" auf die richtige Rechnung ansehen
Gast

#28

05.03.2008, 15:05

@steffi
Der typische Menschenverstand versteht die Sache mathematisch und logisch.
In Deutschland ist in verschiedenen steuerlichen Belangen der Geist auf abenteuerlichen Wegen unterwegs :engel
RA Dr. Klaus Otto, Vorsitzender des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat 2004 mehrere Abhandlungen - ich glaube es waren 6 - zum Erstellen von Rechnungen abgegeben.
Essenz daraus ist grob: Vor Eintreten der Fälligkeit sind es Teilrechnungen/Vorschussrechnungen, die nicht im steuerlichen Sinne zu sehen sind und erst nach Abschluss bzw. Eintreten der Fälligkeit wird EINE Rechnung im steuerlichen Sinn erstellt. Damit sind in der Handhabung im Jahr 2004 unterschiedliche Wege in den Rechtsanwaltsprogrammen beschritten worden, um dahingehende Forderungen abzubilden.
In RA-MICRO geht es am einfachsten mit der Gutschrift, weil automatisch der gezahlte Betrag als Guthaben entsteht und in der Folgerechnung als Vorschlag zum Abzug kommt.
Ich kenne RA Win 2000 nur aus den Querelen der Entstehung (seit 12 Jahren dabei) und habe daher keinen Überblick, wie es am besten mit der Verrechnung mit diesem Programm geht, aber ich vermute, dass Dein Weg korrekt ist (mit RA Win 2000). Speziell bei RA-MICRO würde ich tendenziell die Gutschrift vorziehen, da es programmtechnisch sehr gut gelöst und damit einfacher handhabbar ist.
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Kichererbse
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#29

05.03.2008, 15:08

@steffi: ich mach das auch so wie du, ham ja das gleiche Programm ;)
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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_steffi_

#30

05.03.2008, 15:14

OH man, hat dieser Dr. irgendwas nichts zum TUn???? Hat der jemals in Real Life mit Mdten gearbeitet???
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