Rechnung stornieren oder Gutschrift erstellen?

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Silke76
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#1

04.03.2008, 10:53

Hallo allerseits, habe da mal eine Frage bezüglich der Rechnungsstellung. Wir haben an P (eine Firma) am 16.10.2007 eine Rechnung erstellt. Diese wurde aber falsch bzw. zu niedrig erstellt. Wie gehe ich nun vor?
Erstelle ich eine Gutschrift über die Rechnung vom 16.10.2007 und erstelle eine neue korrigierte Rechnung oder kann ich die Rechnung stornieren?

Was passiert mit der Rechnung die bei P ist, kan er diese behalten oder muss er diese an uns zurückschicken?
Gruss Silke76
_steffi_

#2

04.03.2008, 10:54

Die Rechnung wurde noch nicht bezahlt?
rosa

#3

04.03.2008, 10:54

ihr müsst eine Gutschrift erstellen und ihr die schicken und die korrigierte überreichen!!! KEIN STORNO!!! Die Rechnung kann er behalten, es gibt ja eine Gutschrift dazu....
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Curry
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#4

04.03.2008, 10:54

Du musst eine Gutschrift machen. Diese wird zusammen mit der neuen Rechnung übersandt. Die Rechnung, die P hat, die bleibt bei ihm.

Sollte P schon gezahlt haben, ziehst du die Zahlung als Guthaben von der neuen Rechnung ab.
Curry

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Christina83
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#5

04.03.2008, 10:56

Hast du nicht die Möglichkeit, die falsche Rechnung einfach zu ändern? Dann könntest du diese an den Mdten schicken mit der Bitte, die alte in den Mülleimer zu werfen (und einen kurzen Vermerk auf der geänderten Rechnung hinterlassen, dass die Rechnungsversion vom ..... hiermit geändert wurde)
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Smilie
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#6

04.03.2008, 10:58

Also ich bin auch für eine Gutschrift - sofern die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Wenn doch, was für gegen eine neue Rechnung mit Abzug der bereits geleisteten Zahlung sprechen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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butterflybabe
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#7

04.03.2008, 10:59

RIchtig wäre, dass eine Gutschrift erstellt wird, diese dem Mandanten übersandt wird und eine neue Rechnung erstellt wird.

Eine Abänderung der Rechnung würde ich nur dann machen, wenn der Mdt diese noch nicht erhalten hat oder man sich darauf verlassen kann, dass diese vernichtet wird. (Finanzamt lässt sonst grüßen!)
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Curry
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#8

04.03.2008, 11:00

Eine Gutschrift kann man auch erteilen, wenn schon gezahlt wurde. Das ist völlig egal.

Hier wäre das einzig richtige, eine Gutschrift zu erteilen.
Hast du nicht die Möglichkeit, die falsche Rechnung einfach zu ändern? Dann könntest du diese an den Mdten schicken mit der Bitte, die alte in den Mülleimer zu werfen (und einen kurzen Vermerk auf der geänderten Rechnung hinterlassen, dass die Rechnungsversion vom ..... hiermit geändert wurde)
Dieser Vorgang ist meiner Meinung nach nicht korrekt und ist auch viel zu zeitaufwendig. Da geht es doch schneller, mal eben eine Gutschrift und eine neue Rechnung zu schreiben.
Curry

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#9

04.03.2008, 11:00

Rechnung wurde bereits gezahlt.
Gruss Silke76
_steffi_

#10

04.03.2008, 11:03

Na, dann schreibts du einfach eine neue Rechnung und ziehst die Zahlung ab.
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