Folgender Sacheverhalt:
Chef verkauft PKW an Autohaus für 10.000,00 EUR inkl. MWST. Ich soll nun eine Rechnung an das Autohaus schreiben, aus der sich die MWST ergibt aufgrund seiner Vorsteuerabzugsberechtigung.
Ok. Nun meine Frage. Kann ich das so einfach machen? Muss ich eine Rechnungsnummer vergeben?
Verkauf eines PKW
- Christina83
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Ja du musst eine Rechnungsnummer vergeben.
Ich weiß jetzt nicht wie das bei RA-Micro ist, bei Advoware kann man eine kanzleispezifische Rechnung machen....
Ich weiß jetzt nicht wie das bei RA-Micro ist, bei Advoware kann man eine kanzleispezifische Rechnung machen....
Ich glaub das geht bei RA-Micro auch.
Wie buche ich das dann eigentlich anschließend. Das Auto wurde verkauft und der Verkaufspreis = Ablösebetrag bei der jetzigen finanzierenden Bank, d.h. der verkaufte PKW ist noch nicht voll abbezahlt. Das Autohaus soll gleich an die Bank zahlen. Habe dann eigentlich buchhalterisch gar nichts damit zu tun. Aber was mache ich denn mit der REchnung? und die MWST?
Wie buche ich das dann eigentlich anschließend. Das Auto wurde verkauft und der Verkaufspreis = Ablösebetrag bei der jetzigen finanzierenden Bank, d.h. der verkaufte PKW ist noch nicht voll abbezahlt. Das Autohaus soll gleich an die Bank zahlen. Habe dann eigentlich buchhalterisch gar nichts damit zu tun. Aber was mache ich denn mit der REchnung? und die MWST?
- Christina83
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Ne Akte braucht man bei uns auch.... Ich habe eine Akte diverses, da kommen alle schreiben rein, die nix mit ner Akte zu tun haben. Und in dieser Akte erstelle ich dann so eine Verkaufsrechnung....
- No.Me.
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Wenn ich mir recht erinnere kann man doch nachträglich bei RA-Micro Rechnungsnummern vergeben. Du schreibst also eine Rechnung ohne Nummer, er fagt dich doch am Ende und dann vergibst du sie separat und schreibst die Nummer dann hin.
Kann sein, dass es sich mitlerweile geändert hat. So war es jedenfalls 2006 noch.
Kann sein, dass es sich mitlerweile geändert hat. So war es jedenfalls 2006 noch.