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Quittung aus Holland

Verfasst: 20.02.2008, 11:30
von Angeleye
Hallo ihr Lieben,

mache seit ein paar Tagen die Buchführung in unserer Kanzlei... jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch. Unsere Anwältin hat in Holland Kaffee gekauft, wie buche ich den die Rechnung ein?

Kann mir vielleicht jemand kurz helfen, das wäre sehr nett.:-)

Liebe Grüße
Tanja

Verfasst: 20.02.2008, 11:33
von streifenhörnchen81
Also ich würde es unter Bürobedarf buchen. So machen wir es zumindest immer.Allerdings nur bis zu einer Grenze von 100,00 €.

Verfasst: 20.02.2008, 11:46
von immer
Das Problem ist hier wohl die Vorsteuer. Ich meine (ohne Gewähr!), dass aus dieser Rehnung keine Vorsteuer abgezogen werden darf, da die Mehrwertsteuer beim Kauf ja nicht an den deutschen, sondern an den NL- Fiskus geflossen ist. Deshalb den Bruttobetrag mit 0% Vorsteuer einbuchen.

Wenn deine Chefin sowas öfter macht, sollte sie vielleicht größere Mengen kaufen und auf Rechnung mit USt-ID zahlen. Dann darf der niederländische Händler den Kaffee zum Nettopreis verkaufen. Aber klär das beser mal vorab mit Steuerberater oder Finanzamt.

Verfasst: 20.02.2008, 11:47
von StineP
Genau, immer.

Ausländische Buchungen ohne Steuer.

Verfasst: 20.02.2008, 11:50
von Angeleye
Super vielen Dank für die schnellen Antworten von euch! :-)