Quittung aus Holland

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Angeleye
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#1

20.02.2008, 11:30

Hallo ihr Lieben,

mache seit ein paar Tagen die Buchführung in unserer Kanzlei... jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch. Unsere Anwältin hat in Holland Kaffee gekauft, wie buche ich den die Rechnung ein?

Kann mir vielleicht jemand kurz helfen, das wäre sehr nett.:-)

Liebe Grüße
Tanja
streifenhörnchen81
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#2

20.02.2008, 11:33

Also ich würde es unter Bürobedarf buchen. So machen wir es zumindest immer.Allerdings nur bis zu einer Grenze von 100,00 €.
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immer
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#3

20.02.2008, 11:46

Das Problem ist hier wohl die Vorsteuer. Ich meine (ohne Gewähr!), dass aus dieser Rehnung keine Vorsteuer abgezogen werden darf, da die Mehrwertsteuer beim Kauf ja nicht an den deutschen, sondern an den NL- Fiskus geflossen ist. Deshalb den Bruttobetrag mit 0% Vorsteuer einbuchen.

Wenn deine Chefin sowas öfter macht, sollte sie vielleicht größere Mengen kaufen und auf Rechnung mit USt-ID zahlen. Dann darf der niederländische Händler den Kaffee zum Nettopreis verkaufen. Aber klär das beser mal vorab mit Steuerberater oder Finanzamt.
AC/D Schuhe aus!
StineP

#4

20.02.2008, 11:47

Genau, immer.

Ausländische Buchungen ohne Steuer.
Angeleye
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#5

20.02.2008, 11:50

Super vielen Dank für die schnellen Antworten von euch! :-)
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