Mutterschaftsgeldberechnung

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Mareiksche
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#1

18.02.2008, 12:44

Sehr wichtig:
Eine Kollegin ist seit dem 8. Februar in Mutterschutz.
Jetzt ist die Frage, wie das mit dem Gehalt geklärt wird.
Ist für den Zeitraum vom 01.02.2008 - 07.02.2008 eine extra Gehaltsabrechnung zu stellen? Ist dies überhaupt zulässig? Ab dem 08.02.2008 bekommt sie ja diesen Pauschalbetrag! Müssen 2 Gehaltsabrechnungen gemacht werden oder wie kriegt man das mit RA-Micro geregelt?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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