Doppelte Buchung von RA-Gebühren in ZV bei RA-Micro!

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Hallo_Tanja
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#1

15.02.2008, 15:20

Hallo!

Ich habe eine Frage zu dem Problem der doppelten Buchung bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme in RA-Micro.

Wenn ich z. B. einen ZV-Auftrag mache bucht mir das System die Gebühren automatisch ins Aktenkonto (wenn ich es so möchte). Da ich dies auch als Kontrolle nutze verwende ich diese Option auch gerne. Wenn ich jetzt jedoch die Akte abrechne würde er mir ja theoretisch die Gebühr Nr. 3309 ja noch einmal ins Aktenkonto buchen.

Ich frage mich jetzt natürlich wie ich dies am besten handhabe. Natürlich kann ich manuell bei der Rechnung den Betrag so ändern, dass ich die 3309 Gebühr herausnehme.

Was ist aber der richtige (buchungstechnische) Weg? Wenn ich manuell herausnehme ist im Aktenkonto meine Rechnung mit der Nr. nicht gebucht.

Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus und jemand hat das gleiche Problem und eine Lösung dafür.

VG
Gast

#2

15.02.2008, 15:59

Also aus Prüfungszwecken sollte natürlich alle Gebühren im Aktenkonto gebucht sein.

Wenn Du dann am Ende die Akte abrechnest, sollte es so sein, daß die Gebürenpositionen mit der Spalte der offenen Gebühren überein stimmen.

Im Gebührenprogramm kann Du dann eingeben, daß eine Rechnungsnummer automatisch vergeben werden soll (die Rechnung landet ja auch in der OP-Liste). Gleichzeitig kannst Du aber auch eingeben, daß die Rechnung nicht ins A-Konto gebucht werden soll.

Wenn am Ende eine Zahlung dagegen gerechnet wird, sollte es so sein, daß im Aktenkonto bei der Zahlung steht, daß mit der entsprechenden Rechnungsnummer aus der OP-Liste verrechnet wurde.

Gleichzeitig müsste dann aber auch das Aktenkonto glatt sein.

Du hast also zwei Möglichkeiten:
alle Gebühren, sofort nach entstehen ins Aktenkonto buchen und bei der Abrechnung nichts ins Aktenkonto buchen, dafür aber ne Rechnungsnummer vergeben.

Oder grundsätzlich gar keine Gebühren ins Aktenkonto buchen und erst die Buchung vornehmen, wenn Du die Abschlussrechnung an den Mandanten schreibst.

Ich persönlich tendiere zu erstem :D

Ich hoffe, das war verständlich
Tippse84

#3

15.02.2008, 16:17

Wir praktizieren die zweite Möglichkeit!

Wenn es dir hilft, schreibe die entstandenen Gebühren doch einfach handschriftlich irgendwo in die Akte. Dann weißt du auch immer welche Gebühren bereits entstanden sind. Aber wahrscheinlich ist es immer wie man es gerade gewohnt ist. Wenn man es immer so handhabt wie Preußi beschrieben hat, ist es vermutlich auch nicht verwirrend....
MaryK1984
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#4

15.02.2008, 16:26

Wir machen es so:
Wenn die Gebühren anfallen, werden sie auch ins Aktenkonto gebucht.
Wenn RA dann die Abrechnung macht, werden die Gebühren storniert und die Rechnung voll eingebucht.
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Curry
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#5

15.02.2008, 16:33

Meiner Meinung nach gehören die Gebühren erst ins Aktenkonto, wenn die Rechnung erstellt wird. Gebühren, die zwar angefallen, aber noch nicht abgerechnet sind, die werden auch nicht ins Aktenkonto gebucht.

Ich würde mir das dann in der Akte notieren, wenn eine Gebühr angefallen ist, buchen aber erst, wenn die Abrechnung erfolgt.
Curry

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Gast

#6

15.02.2008, 16:39

Ich denke, beide Methoden haben Vor- und Nachteile:

bucht man die Gebühren gleich ein, muss man ggf. ne Stornobuchung machen, wenn die Gebühren nach erstellen der Rechnung doppelt im Aktenkonto stehen.

bucht man die Gebühren nicht gleich ein, läuft man - gerade bei dicken Akten - Gefahr Gebühren zu vergessen.

Muss wohl jede Kanzlei selbst am besten Wissen, wie man es am besten macht
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Curry
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#7

15.02.2008, 16:42

Das stimmt natürlich.

Für mich ist es wichtiger, im Aktenkonto zu sehen, was wir abgerechnet haben und was nicht. Nachher wird noch vergessen, überhaupt was abzurechnen...
Curry

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Hallo_Tanja
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#8

18.02.2008, 09:12

Also ich habe es bisher auch so praktiziert, dass ich die Gebühren bei dem ZV-Auftrag auch ins Aktenkonto buchen lasse und dann später, wenn die Rechnung gemacht wird, diese voll rein buche und den Rest storniere. Gerade aus dem Grund der Überprüfung finde ich es nicht schlecht, wenn die Gebühren ins Aktenkonto gebucht werden, finde es aber dennoch umständlich zum Schluss wieder alles zu stornieren. Wenn ich nämlich die Rechnung machen würde und die Gebühren dann von der Rechnung nicht ins Aktenkonto buchen lasse, weil diese ja schon drin sind, sehe ich im Aktenkonto nicht, ob schon eine Rechnung raus ging wegen der fehlenden Rechnungsnummer.

Ich sehe aber, dass im Prinzip jeder dieses Problem hat.
Gast

#9

29.03.2008, 21:20

damit ich auch meinen Senf dazugebe:

wir bzw. ich (meine Kollegin endlich auch auf mein Anraten hin) buche die Gebühren bei ZV-Maßnahmen NUR ins Forderungskonto, nie ins Aktenkonto. Bei RA-Micro bucht er ja fast automatisch alles ins FoKo, ins Aktenkonto fragt er ja teilweise nach.

Sofern es zu Prüfungszwecken gebucht werden sollte (und man/frau keine Zettelwirtschaft in der Akte haben möchte), kann man ja auch ins FoKo schauen. Wenn das ordentlich geführt wird, kann man dort sogar besser ersehen, wie der Stand der ZV-Akte ist.
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Gruftie
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#10

29.03.2008, 21:27

Stimme Purzelkatze zu.

Das Einbuchen ins Aktenkonto und später wieder stornieren lässt das Konto m.M. nach nur unübersichtlich werden...insbesondere wenn die Akte mehr als zehn Jahre alt ist...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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