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Buchhaltungsfrage allgemeiner Natur

Verfasst: 15.02.2008, 14:17
von anwaltsliebling
Hallo miteinander,

ich habe -mal wieder- eine Frage. Folgender Sachverhalt. Mandant A hat bei Chef privat Arbeiten verrichtet. Darüber hat er meinem Chef nun eine Rechnung erhalten und wurde vom Mandanten gebeten, diese Rechnung mit etwaigen Forderungen, die mein Chef gegenüber ihm hat (wir vertreten den Mandanten in mehreren Angelegenheiten) zu verrechnen. Ich wollte nun wie folgt verbuchen und zwar über die Kasse.

- Eingang diverser Rechnungen (insgesamt in Höhe der Rechnung, die mein Chef erhalten hat) an Kasse
- Ausgang des Betrages als Privatentnahme

Ist doch soweit richtig, oder? Meine Kollegin meinte nun, dass es evtl. "Probleme" bei einer etwaigen Prüfung geben würde, wenn so hohe Beträge (es geht um ca. 10.000 €) über die Kasse laufen würden. Meint ihr, das stimmt? Ich will aber die Zahlungseingänge, bis ich den Gesamtbetrag erreicht habe, nicht kleckerweise auf mehrere Monate verteilt einbuchen, da verlier ich den Überblick und die Rechnung, die mein Chef bekommen hat über die Arbeiten, die für ihn privat verrichtet wurden, ist auch schon von 2006 :-(. Der Mandant hat sie aber erst Ende letzten Jahres so ausgestellt, weil er sie noch abändern musste. Der Steuerberater lässt mich mal wieder im Regen stehen *seufz*. Ich will den Mist endlich vom Tisch haben.

Verfasst: 15.02.2008, 14:27
von Curry
Hm, ich würde das eigentlich auch so lösen, wie du es vorhattest. Aber ob es da wirklich Probleme wegen des hohen Betrages geben könnte, weiß ich nicht wirklich.

Verfasst: 15.02.2008, 14:30
von anwaltsliebling
Was vielleicht noch interessant wäre ... kann mir egal sein, auf welche Rechnungen der Mandant diesen "imaginären" Zahlungseingang verbucht? Für mein Empfinden sollten zumindest die Rechnungen identisch sein, aber da sehe ich das nächste Problem. Beim Mandanten herrscht buchhalterisch quasi ein dezentes Durcheinander. Ich werde es vermutlich einfach so buchen, wie ich oben schrieb und es mal "drauf ankommen" lassen.

Verfasst: 15.02.2008, 14:30
von StineP
Also ich würde da ne doppelte Buchung draus machen.

Mal zum Sachverhalt:

Was genau hat dein Chef in Rechnung gestellt?? (Betrag)
und hat er dann von dem anderen 10.000 € in Rechnung gestellt bekommen??

Kann das einfacher erklären und nachvollziehen an Zahlenbeispielen.

Gab es eurerseits bereits Rechnungen??

Verfasst: 15.02.2008, 14:31
von Smilie
Kann mich Curry nur anschließen. Ich würde das genaus machen. Ob es wegen der Beträge evtl. Ärger gibt, kann ich nicht sagen. Aber ist es nicht vom Prinzip her egal, welche Rechnungen in welcher Höhe in bar gezahlt und welche überwiesen werden? Im Prinzip ist die Kasse doch auch nichts anderes als ein Konto... Hauptsache der Saldo stimmt und es wurde ordentlich verbucht.

Verfasst: 15.02.2008, 14:40
von Curry
Mir ist gerade eingefallen, das wir hier mal was ähnliches hatten wegen so einem hohen Betrag:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=4745&highlight=

Dann müsstet du evtl. mal ins Geldwäschegesetz schauen.

Verfasst: 15.02.2008, 15:17
von anwaltsliebling
StineP hat geschrieben:Also ich würde da ne doppelte Buchung draus machen.

Mal zum Sachverhalt:

Was genau hat dein Chef in Rechnung gestellt?? (Betrag)
und hat er dann von dem anderen 10.000 € in Rechnung gestellt bekommen??
Kann das einfacher erklären und nachvollziehen an Zahlenbeispielen.

Gab es eurerseits bereits Rechnungen??
Mein Chef hat mehrere Rechnungen gegenüber dem Mandanten offen. Allgemeine Beratungsakten. Es sind also verschiedene Rechnungen über unerschiedliche Beträge. Da wir mehrere offene Rechnungen gegenüber diesem Mandanten haben, kann ich mir quasi aussuchen, welche ich zum verbuchen nehme. Wie es halt am besten ausgeht.

Der Mandant hat für Cheffe am Haus daheim was gemacht und dafür 10.500 € berechnet.

Verfasst: 15.02.2008, 15:18
von anwaltsliebling
Curry hat geschrieben:Mir ist gerade eingefallen, das wir hier mal was ähnliches hatten wegen so einem hohen Betrag:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=4745&highlight=

Dann müsstet du evtl. mal ins Geldwäschegesetz schauen.
Danke, das werde ich mir mal zu Gemüte führen.