Hallo zusammen,
ich muss leider noch mal was zum leidigen Thema Buchhaltung fragen.
In unserer Kanzlei ist sich niemand so recht sicher, ob Gerichtsvollzieherkosten nun steuerpflichtige oder steuerfreie Auslagen sind.Ich meine sie sind steuerpflichtig.
Wie bucht ihr denn die Gerichtsvollzieherkosten?
steuerpflichtige Auslagen
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wir buchen sie als Gerichtskosten, Kosten der Zwangsvollstreckung eben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten werden nicht mit Umsatzsteuer weiterverrechnet. Such doch mal nach dem doch schon recht großen Thread hier im Forum, da steht das alles drin.
- Summerof77
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Hab auch gerade sowas gehabt...in der RG des GV steht auch keine Ust. drin. Also, keine UST.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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- Forenfachkraft
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ahh ok. werde mir den Thread mal durchlesen.Danke für die Hilfe