Verjährung Arbeitsentgelt

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JonesJess
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#11

09.02.2008, 01:10

Ja so sehe ich das auch. Habe heute auch überlegt, ob das nicht schon strafrechtliche Folgen nach sich zieht, wenn der Steuerberater von der damaligen Kanzlei behauptet, die Abrechnungen wären richtig. Eigentlich hat sie ja damit ihre Pflicht getan, aber ob das nachweisbar ist... In solchen Sachen deckt man sich doch gegenseitig, da RA und Steuerberater einen auf den Deckel bekommen!

Kann auch nur raten zum RA zu gehen. Aber vielleicht arbeitet sie ja jetzt schon wieder bei einem, der hilft ihr da doch bestimmt?!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Nauja

#12

09.02.2008, 12:49

Blöde Situation!

Mein erster Gedanke ist, sie hatte die Möglichkeit zur Kenntnisnahme - damit sind ihre Ansprüche verjährt, ABER sie soll das unbedingt von einem RA prüfen lassen!
ChristinaK
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#13

09.02.2008, 13:50

okay, alles klar - danke !
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