Fahrtkostenauszahlung obwohl nicht eigener Pkw?

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Nine
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#1

23.01.2008, 14:55

So, ich habe keine Ahnung, ob ich unter Buchführung richtig bin, aber es geht um folgendes:
Mein Chef ist mit einem nicht ihm gehörenden Pkw zum Gerichtstermin gefahren. Frage: Darf ich ihm dennoch die Fahrtkosten auszahlen?
Frage steht parallel auch noch unter dem Thema "Gebühren".
StineP

#2

23.01.2008, 14:59

Dein anderer Beitrag läuft noch - deshalb bitte deine Frage dort hinein.

Wenn du den Beitrag woanders neu eröffnest, dann wird dir nicht eher geholfen.

Also: Hier lang: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12944&highlight=

Und Thema :closed
Nine
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#3

23.01.2008, 15:03

Ach so. Ich dachte, ich muß das machen, weil es keine gebührenrechtliche Frage mehr ist. Aber gut...dann hier closed. Wußte ich net. :sorry
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Curry
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#4

23.01.2008, 15:05

Also ich denke schon, dass die Frage eine andere ist und das demnach hierhin gehört. Wenn ich es richtig verstanden habe, möchte nun der Chef persönlich das Geld wieder haben, dass er "verauslagt" hat. Es geht jetzt nicht mehr um die Abrechnung mit dem HBV.

Die Fahrtkosten sind doch eigentlich trotzdem angefallen, ich würde schon sagen, dass ihm die ausgezahlt werden können.
Curry

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Nine
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#5

23.01.2008, 15:08

Ja. Es geht jetzt lediglich darum, ob ich ihm das überhaupt auszahlen darf. An sich weiß ja eh niemand, daß es nicht sein Fahrzeug war, er also auch keine Benzinkosten hatte. Das wäre ja normalerweise quasi ungerechtfertigte Bereicherung. Aber das wüßte das Finanzamt ja erst mal nicht. Ich möchte ihm nur nicht einfach was auszahlen, wenn man dafür dann doch mal ärger bekommen würde. Muß das ja auch buchen, logischerweise :-)
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Curry
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#6

23.01.2008, 15:09

Wie gesagt, es weiß ja niemand, dass er mit einem anderen Pkw gefahren ist. Mal abgesehen davon, musste das Auto auch tanken - auch wenn dein Chef das nicht bezahlt hat. Das weiß ja wiederum auch niemand...
Curry

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Nine
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#7

23.01.2008, 15:29

Gut, danke schön. Dann geb ich ihm nun das Geld.
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