GWG - Neureglung ab 2008

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Curry
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#1

22.01.2008, 10:39

Es versteht mittlerweile echt kein Mensch mehr, was die wollen...

Regelung 2007:

- GWG von 60,01€ bis 410,00€
- unter 60,00€ -> Betriebsbedarf, Bürobedarf oder bei mir (Lexware) gibt es ein Konto 4855 (Sofortabschreibung GWG)

Seit 2008:

- GWG von 60,01€ bis 150,00€
- unter 60,00€ siehe 2007
- von 150,01€ bis 1.000,00€ so genannter Sammelposten (die Abschreibung erfolgt wohl linear über fünf Jahre)


Ich weiß jetzt nicht genau, wo ich was hinbuche. Unter 60,00€ buche ich auf 4855. Für die Beträge zwischen 150,01€ bis 1.000,00€ habe ich laut Lexware ein Konto 485.

Was ist aber mit den Beträgen von 60,01€ bis 150,00€? Dafür ist kein Konto vorgesehen. Auf Anfrage bei Lexware wurde mir mitgeteilt:

Anwort 1:
Einfach die Beträge auf Betriebsbedarf, Bürobedarf etc. buchen.

Antwort 2:
Wie bisher auf 480 (das Konto heißt aber GWG bis 410,00€!) oder gleich auf 4855 (Sofortabschreibung GWG).


Wie macht ihr das in Zukunft? Was gibt es bei RA-Micro für Lösungsmöglichkeiten?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#2

22.01.2008, 11:12

Auf welches Konto hast du denn 2007 Anschaffungen von unter 60,01 € gebucht!? Was im letzten Jahr diesbezüglich galt, gilt auch jetzt.

Also: 4855

GWG (485) nur noch das buchen, was zwischen 6001 und 150 € liegt. Wenn dein Lexware dieses neue Konto noch nicht hat, dann brauchst du entweder ein Update oder du musst dir ein neues Konto schaffen.


Im Grunde gibt es für 2008 ein Konto "GWG bis 410 €" ja nicht mehr. Dass damit GWG ab 2008 gemeint ist, kann man durchaus so auslegen.

Meiner Meinung nach ist es im Grunde pupsegal, wie dein Konto heißt - im Grunde haben sich für deine vorherigen Bezeichnungen eben nur die Kontennamen geändert, nicht aber jedoch die steuerliche Beurteilung dieser Konten.

Daher ist es egal, wenn dort steht: bis 410€ - weil es das ja gar nicht mehr gibt. Jeder Steuerberater weiß damit was anzufangen.

Du musst nur eben aufpassen, dass du wirklich nach dem neuen Schema buchst. Und nicht aus Versehen irgendwas drauf buchst, was über 150,00 € ist.
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Curry
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#3

22.01.2008, 11:16

Die Beträge unter 60€ und über 150€ weiß ich zu buchen. Dafür gibt es ja auch die entsprechenden Konten. Das hab ich ja da schon geschrieben:
Unter 60,00€ buche ich auf 4855. Für die Beträge zwischen 150,01€ bis 1.000,00€ habe ich laut Lexware ein Konto 485.
Meine Frage ich eben, wo ich die Beträge zwischen 60,01€ und 150€ hinbuche. Wie gesagt, ich hab ja bei Lexware direkt angefragt und die haben mir die Auskunft oben gegeben. Ein spezielles Konto gibt es also dafür nicht.
Curry

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Zauberdrops
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#4

22.01.2008, 11:55

Ich seh das wie Stine.
Es ist vollkommen egal, wie dein Konto heißt. Ob das jetzt "GWG bis 410 €", "GWG bis 150 €" oder "Kekskrümelplatte" heißt, tut nichts zur Sache.

Der Sinn der eingespeicherten Konten ist ja, dass du nicht mehr selbst nachdenken musst, wie die steuerliche Regelung ist - weil selbige bereits zum Konto gespeichert ist. Und die steuerliche Regelung bleibt ja die gleiche, jetzt halt eben nur noch bis 150 €.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
StineP

#5

22.01.2008, 12:14

kann ich auch nur noch mal betonen.

Es ist gleich, wie es heißt. Wenn du weißt, dass das Konto GWG ist, dann buchst du es da hin. Es geht nur um die steuerliche Bewertung. Von daher ist das alte Konto durchaus noch zu nutzen - aber eben nur für Beträge bis 150,00 €...
Gast

#6

06.03.2008, 10:47

Alle "Anschaffungen" bis 60,00 € sind auf Bürobedarf (als Beispiel) zu buchen. Von 60,01 bis 150 € ist das gwg Sachkonto anzusprechen und alles von 150,01 bis 1.000 € muss in den Bestand gebucht und dann über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Als Beispiel: Wenn ich eine Webcam für 38,00 € netto kaufe, dann würde ich diese immer auf Bürobedarf buchen. Kaufe ich einen Drucker für 89,00 € netto, dann ist das ein GWG, wie es auch vor 2008 zu behandeln war.

Viele Grüße
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