Jahresabschluss im Notariat

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Puschelchen
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#1

15.01.2008, 09:50

Hallöchen, bin seit gestern neu hier.... :wink:

Ich habe letztes Jahr im November in einem neuen Büro angefangen und bin nun für das gesamte Notariat zuständig. Nun haben wir ja ein neues Jahr begonnen und müssen den entsprechenden Jahresabschluss vorbereiten, da ich dies noch nicht gemacht habe, bräuchte ich mal eure Hilfe!

Ich weiß, dass wir die Urkunden zählen müssen (Urkundenart wie oft...). Die Massebücher sind bei uns alle noch im alten Jahr abgeschlossen worden, so dass keins mehr offen ist. Was ist noch zu tun?
Kordu

#2

15.01.2008, 12:01

Ihr arbeitet doch mit RA-Micro! Da brauchst Du doch die Urkunden nicht zu zählen, das geht doch sozusagen automatisch. Dann musst Du nur noch die Zahlen in die Formulare einsetzen.

An den Präsidenten des LG muss man also nur die Formulare wegen der Urkunden und der Verwahrungsgeschäfte schicken. Das war's!
Notargehilfe

#3

15.01.2008, 12:07

Mir fällt noch ein:

Verwahrungsbuch abschließen.

Urkundenrolle mit Deckblatt versehen.
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Puschelchen
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#4

15.01.2008, 16:03

Ok vielen Dank. Das mit RA-Micro habe ich mir schon angesehen, da aber meine Vorgängerin nicht immer die richtige Urkundenbezeichnung angegeben hat, müssen wir sozusagen "gegenprüfen".

Eine Frage habe ich noch. Wie sieht es aus mit dem Nähen des Masse- bzw. Verwahrungsbuches?

Danke nochmals. Liebe Grüße
Notargehilfe

#5

15.01.2008, 16:56

§ 14 DONot:
Führung der Bücher in Loseblattform

(1) Urkundenrolle und Verwahrungsbuch können auch als Buch mit herausnehmbaren Einlageblättern geführt werden. In diesem Fall ist das Verwahrungsbuch nach dem Muster 4 zu führen. Die Einlageblätter müssen fortlaufend nummeriert sein. Vollbeschriebene Einlageblätter sind in Schnellheftern oder Aktenordnern abzulegen. Nach Ablauf des Kalenderjahres sind die Einlageblätter unverzüglich gemäß § 30 zu heften und zu siegeln; die Notarin oder der Notar hat dabei die in § 7 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen Feststellungen zu treffen.

(2) Das Massenbuch kann auch als Kartei geführt werden. In diesem Fall ist das Massenbuch nach dem Muster 6 zu führen. Zusätzlich zu der Nummer der Masse (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1) sind die Karteiblätter mit Seitenzahlen zu versehen. Die Karteiblätter sind in der Folge der Massenummern sortiert und getrennt nach erledigten und nicht erledigten Massen aufzubewahren.
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#6

15.01.2008, 17:09

DANKE.

Lieben Gruß
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