Buchung aus 2005

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Karin123
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#1

14.01.2008, 12:45

Hallo Zusammen?

2005 wurde für unseren Mandanten mit seinem Schuldner ein Ratenzahlungsplan geschlossen.

Die Ratenzahlung läuft nun aus.

Da der eigene Mandat nicht erreicht werden konnte, wurde die Sache noch nicht abgerechnet. Jetzt meldet sich der Mandant wieder.

Wie rechne ich denn die Sache nun ab? Nach 2005 (mit alter Mehrwertsteuer) oder in 2008 (mit neuer Mehrwertsteuer)?

Besten Dank

Karin
Pauline007
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#2

14.01.2008, 12:47

Wenn die Gebühren vor 2007angefallen mit steuer 16 %
HIMI
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#3

14.01.2008, 13:21

genau. Du mußt Dir anschauen, wann was gemacht wurde. Wenn etwas 2007/2008 gemacht wurde hättest Du eine Abrechnung über 16 % (Vergleich) und eine über 19 % USt (z.B. Hebegebühr)
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Pepsi
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#4

14.01.2008, 14:19

du meinst hinsichtlich der Geschäftsgebühr oder weswegen? wegen der GG würde ich mit 19 % abrechnen, da die Angelegenheit erst jetzt erledigt ist
Karin123
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#5

14.01.2008, 16:42

Pepsi hat geschrieben:du meinst hinsichtlich der Geschäftsgebühr oder weswegen? wegen der GG würde ich mit 19 % abrechnen, da die Angelegenheit erst jetzt erledigt ist
Genau das ist mein Problem!

2005 wurde mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsplan abgeschlossen. 2005 bis 2008 wurde der Eingang der jeweiligen Raten überwacht.

Fällt nun die GG 2005 oder am Ende 2008 an?
HIMI
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#6

14.01.2008, 17:35

dann 2008 (wenn Ihr nichts anderes zwischendurch gemacht habt)
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Pauline007
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#7

14.01.2008, 18:25

Verstehe ich nicht ganz. Wenn wir eine ratenzahlungsvereinbarung machen, schicken wir diese dem schuldner zu und stellen diesem gleich die kosten in rechnung dann wäre das 2005 mit 16 % abzurechnen gewesen.
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Pepsi
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#8

14.01.2008, 20:38

das hat nichts mit "in Rechnungstellung" zu tun, sondern WANN die Angelegenheit ABGESCHLOSSEN ist (und gerichtlich eben Urteil/Vergleich/KGE, also hier wohl 2008
Pauline007
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#9

14.01.2008, 21:05

achso... naja ich lass mich jederzeit eines besseren belehren.

Aber wie macht ihr dass dann so ?

Wir schicken dem schuldner ne teilzahlungsvereinbarung in dem auch die gebühren mit aufgelistet sind also 2300 und 1000. wenn er bezahlt wird auf kosten, zinsen, hauptforderung verbucht.

würdest du ihm dann noch eine rg. schicken 2008 weil sich die mehrwersteuer geändert hat ?

schließlich muss ja der schuldner die kosten und steuer zahlen sofern mdt. nicht vorsteuerabzug berechtigt ist oder liege ich da so falsch ???
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