Fehlbuchung Mehrwertsteuer (RA-Micro)

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Hallo_Tanja
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#1

11.01.2008, 15:19

Hallo!

Da ich gerade dabei bin mal meine Buchhaltung vom letzten Jahr zu kontrollieren ist mir ein Fehler aufgefallen. Bei einer Buchung, die eigentlich eindeutig mit 19 % Mehrwertsteuer wäre habe ich wohl versehentlich 0 % Mehrwertsteuer eingegeben. Diese Buchung habe ich jedoch schon im Februar 2007 gemacht. Kann ich dies nachträglich korrigieren? Oder reicht es, wenn ich dies unserem Steuerberater mitteile. Die EÜR sind ja schon alle abgegeben worden.

Vielen Dank!
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Curry
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#2

11.01.2008, 15:29

Ich würde wahrscheinlich eher im Dezember die 19% manuell nachbuchen. Dann musst du für Dezember die EÜR nochmal machen. Das muss ja dann auch in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden.
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#3

11.01.2008, 15:33

Deswegen hatte ich ja gedacht, dass ich es unserem Steuerberater gebe, damit er dann den Jahresabschluss macht und dies ändert und ich es im Programm einfach so lasse.
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Curry
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#4

11.01.2008, 15:39

Das hat ja letztendlich nicht nur was mit dem Jahresabschluss zu tun, der Betrag muss ja mit in die Umsatzsteuervoranmeldung (die machst ja sicher du). Deshalb sollte es in den Dezember gebucht werden, damit das noch 2007 berücksichtigt wird.

Vielleicht solltest du das ganze aber wirklich nochmal mit eurem Steuerberater durchsprechen.
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#5

11.01.2008, 15:42

Ok. Und wie buche ich es richtig? Einfach rausbuchen mit 0 % und wieder frisch rein mit 19 %?
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Curry
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#6

11.01.2008, 15:45

Also ich arbeite ja nicht mit RA-Micro, deshalb kann ich dir nicht genau sagen, wie du das buchst.

Ich würde es nicht stornieren, dann passt die EÜR ja für Februar 2007 nicht mehr. Ich würd sagen, du buchst nur die 19% im entsprechenden Konto separat nach.
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#7

11.01.2008, 19:13

Ich hatte sowas auch mal, hab das ganze auf Fremdgeld umgebucht und mit heutigem Datum dann wieder auf Gebühren mit 19 %. Ob das so richtig ist, weiß ich leider nicht, aber es ist eine einfache Methode
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Pepsi
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#8

12.01.2008, 11:48

Tanja, was genau hast du denn falsch gebucht, GEbühren oder eine Ausgabe?

ich stimme dir zu, ich würde es dem StB geben, der macht ja sowieso die Abrechnung der VOrsteueranmeldung fürs ganze Jahr, dann wird es berücksichtigt
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#9

12.01.2008, 13:49

Also ich würde es auf jeden Fall stornieren, denn sonst hast du ja zu viele Gebühren! Also Umbuchung (von Akte zu Akte) 0 % raus und zu 19 % wieder rein.
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#10

13.01.2008, 11:14

man muss erstmal wissen, WAS sie nun fehlgebucht hat (s. meine Frage oben)..
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