Ja, Ja schon gut. Honorarauslagen sind nicht gerade mein Lieblingsthema. Habe wie krieg ich das jetzt wieder gerade. Tatsache ist, die GVZ-Zustellungskosten wurden netto bezahlt. Dann wurden sie, vielleicht falsch mit MwSt. als Honorarauslagen gebucht und im Aktenkonto erscheinen sie auch mit MwSt. Jetzt soll das Aktenkonto wieder ausgegelichen werden, weil die Akte abgelegt werden soll. Kann ich das so machen wie skugga vorgeschlagen hat und soll ich mit MwSt. oder ohne MwSt. eingeben. Noch was: Auslagen kann ich ja als uneinbringliche Barauslagen buchen und abschreiben. Geht das so auch mit den hier beschriebenen Honorarauslagen ?
Vielen Dank Euch !
Bei RA-Micro Auslagen ausbuchen?
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Wo stehen die denn bitte?und im Aktenkonto erscheinen sie auch mit MwSt
Wenn die im Aktenkonto mit USt. stehen und das ist falsch, müssen die MIT USt. auch ausgebucht werden.
Was verstehst du denn unter Honorarauslagen und wie erfaßt du die? Die werden normal über das Kostenblatt eingegeben, dann werden die über die KR "gezogen". Für die Hon-Auslagen mußt du ein extra Sachkonto haben, bei mir 4716, macht aber jeder anders.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hallo JSanny, ich hatte damals die Zustellungskosten für die Zustellung per Gerichtsvollzieher als Honorarauslagen gebucht. Hier, bei RAM, und in der Rafaz wurden damals als die Diskussion um die Behandlung von Honorarauslagen aufkam mindestens zwei Möglichkeiten besprochen, wie man die Honorarauslagen buchen kann. Für einen der Wege hatte ich mich damals entschieden, und nun stehen sie da, im Aktenkonto mit Mehrwertsteuer. Dort sollen sie wieder raus. Ich überleg gerade, wenn die Buchung als Honorarauslagen falsch war, dafür eine Korrekturbuchung zu machen, nochmal als einfache Auslagen zu buchen und dann über uneinbringliche Auslagen abzuschreiben. Bei dem Weg von skugga sind sie ja, wenn ich das richtig verstehe noch nicht abgeschrieben.
Bis später !
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Gerichtsvollzieherkosten sind wie Gerichtskosten reine Auslagen, also durchlaufende Posten und demnach OHNE Ust. zu buchen. Diese Auslagen werden auch ins Aktenkonto gebucht, das ist richtig.
Honorarauslagen sind z.B. die Kosten für eine Akteneinsicht. Die werden aber nicht ins Aktenkonto, sondern im Kostenblatt erfaßt, damit sie später bei Rechnungsstellung da wieder auftauchen.
Wenn du jetzt diese GVZ-Kosten im Honorar mit USt. stehen hast, kannst du das über Kostensollstellung MIT Ust. stornieren.
Wenn die in den Auslagen stehen kannst du nur abschreiben.
Was mich jetzt nur wunder ist, daß die bei der Zahlung nicht ausgeglichen wurden oder gab es keinen Ausgleich der Gebühren und Kosten?
Honorarauslagen sind z.B. die Kosten für eine Akteneinsicht. Die werden aber nicht ins Aktenkonto, sondern im Kostenblatt erfaßt, damit sie später bei Rechnungsstellung da wieder auftauchen.
Wenn du jetzt diese GVZ-Kosten im Honorar mit USt. stehen hast, kannst du das über Kostensollstellung MIT Ust. stornieren.
Wenn die in den Auslagen stehen kannst du nur abschreiben.
Was mich jetzt nur wunder ist, daß die bei der Zahlung nicht ausgeglichen wurden oder gab es keinen Ausgleich der Gebühren und Kosten?
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- Foren-Praktikant(in)
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- Beruf: RA-Fachangestellte
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Hallo ihr Lieben.
Wie legt man denn ein neues Aktenkonto an? Indem man eine Akte anlegt? Ich müsste auch die Gebühren/Auslagen für den Steuerberater vermerken, die nicht eingenommen werden können. Leider haben wir das bisher nie gemacht. Ich habe generell NIE irgendetwas gebucht. Die zuständige Kollegin hat uns verlassen.
Auch müsste ich erst einmal wissen, wie ich Fremdgeld und Auslagen überhaupt einbuche. Ich habe es bisher nur geschafft, normale Gebühren über die normale Rechnungsstellung einzuspeichern und zu stornieren. Ich soll gerade anhand einer Übungsakte üben. Also einfach x-beliebige Auslagen und Fremdgelder einbuchen und anschließend wieder stornieren...
Hilfe.
Wie legt man denn ein neues Aktenkonto an? Indem man eine Akte anlegt? Ich müsste auch die Gebühren/Auslagen für den Steuerberater vermerken, die nicht eingenommen werden können. Leider haben wir das bisher nie gemacht. Ich habe generell NIE irgendetwas gebucht. Die zuständige Kollegin hat uns verlassen.
Auch müsste ich erst einmal wissen, wie ich Fremdgeld und Auslagen überhaupt einbuche. Ich habe es bisher nur geschafft, normale Gebühren über die normale Rechnungsstellung einzuspeichern und zu stornieren. Ich soll gerade anhand einer Übungsakte üben. Also einfach x-beliebige Auslagen und Fremdgelder einbuchen und anschließend wieder stornieren...
Hilfe.
Lg, Nika
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 24.02.2011, 19:48
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Hallo Nika,
du hättest besser ein neues Thema aufmachen sollen, damit deine Frage als solche wahrgenommen wird.
Neues Aktenkonto - neue Akte? Ja: ohne Akte geht erstmal gar nichts.
Wenn du noch nie gebucht hast, kannst du versuchen, dich durch das Handbuch "Fibu I" zu arbeiten. Sinnvoll wäre aber sicher ein Seminar.
Oder die Schulungsfilme von RA-MICRO http://www.ra-micro-doku.de/mediathek" dort auf "RA-MICRO" und "F Fibu"
Dort sind vielleicht erstmal die Filme
Fibu: Einführung
Fibu: Buchen
Fibu: Korrekturbuchung
Fibu: Umbuchung
Fibu: Stornobuchung
Fibu: Stapelbuchung
interessant für dich.
Am besten wäre freilich eine Kollegin - notfalls aus einer anderen Kanzlei am gleichen Ort - die sich mit dir zusammen vor den PC und deine Übungsakte setzt.
du hättest besser ein neues Thema aufmachen sollen, damit deine Frage als solche wahrgenommen wird.
Neues Aktenkonto - neue Akte? Ja: ohne Akte geht erstmal gar nichts.
Wenn du noch nie gebucht hast, kannst du versuchen, dich durch das Handbuch "Fibu I" zu arbeiten. Sinnvoll wäre aber sicher ein Seminar.
Oder die Schulungsfilme von RA-MICRO http://www.ra-micro-doku.de/mediathek" dort auf "RA-MICRO" und "F Fibu"
Dort sind vielleicht erstmal die Filme
Fibu: Einführung
Fibu: Buchen
Fibu: Korrekturbuchung
Fibu: Umbuchung
Fibu: Stornobuchung
Fibu: Stapelbuchung
interessant für dich.
Am besten wäre freilich eine Kollegin - notfalls aus einer anderen Kanzlei am gleichen Ort - die sich mit dir zusammen vor den PC und deine Übungsakte setzt.
Hallo,
ich muss gestehen, dass ich wenig Erfahrung mit Buchungen habe. Jetzt bin ich aber auch für die Aktenkontobereinigung zuständig. Gebühren stornieren, Korrekturbuchung usw. ist kein Problem, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch was das Thema Auslagen anbelangt.
Konkret haben wir eine Akte in der ein Mahnbescheid in RA-Micro erstellt wurde (und natürlich auch bereits alles fein ins Aktenkonto gebucht...) der aber nie abgeschickt wurde. Demgemäß sind die Auslagen nicht wirklich entstanden. Welchen Weg muss ich da gehen?
Ich habe die 9 Seiten hier jetzt nicht alle gelesen.
ich muss gestehen, dass ich wenig Erfahrung mit Buchungen habe. Jetzt bin ich aber auch für die Aktenkontobereinigung zuständig. Gebühren stornieren, Korrekturbuchung usw. ist kein Problem, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch was das Thema Auslagen anbelangt.
Konkret haben wir eine Akte in der ein Mahnbescheid in RA-Micro erstellt wurde (und natürlich auch bereits alles fein ins Aktenkonto gebucht...) der aber nie abgeschickt wurde. Demgemäß sind die Auslagen nicht wirklich entstanden. Welchen Weg muss ich da gehen?
Ich habe die 9 Seiten hier jetzt nicht alle gelesen.
- Anahid
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RA-Micro bucht aber doch auf das Aktenkonto keine Auslagen, wenn die nicht gezahlt wurden?
Wenn es Auslagen sind, die nie gezahlt wurden, dann kannst Du da nichts umbuchen über uneinbringlich oder so, sondern kannst das m.E. nur mit einer Saldenübernahme im Aktenkonto lösen, wo Du quasi die Auslagen wieder einbuchst.
Wenn es Auslagen sind, die nie gezahlt wurden, dann kannst Du da nichts umbuchen über uneinbringlich oder so, sondern kannst das m.E. nur mit einer Saldenübernahme im Aktenkonto lösen, wo Du quasi die Auslagen wieder einbuchst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Ich werde das mal versuchen. Danke.Anahid hat geschrieben:RA-Micro bucht aber doch auf das Aktenkonto keine Auslagen, wenn die nicht gezahlt wurden?
Wenn es Auslagen sind, die nie gezahlt wurden, dann kannst Du da nichts umbuchen über uneinbringlich oder so, sondern kannst das m.E. nur mit einer Saldenübernahme im Aktenkonto lösen, wo Du quasi die Auslagen wieder einbuchst.
Ich muss da unbedingt mal an Schulungen teilnehmen und mich fit machen.
Über den RA-Micro Support habe ich das Problem in dieser Akte für den Moment wie folgt gelöst:
RA-Micro
- Fibu
- buchen
- Extras (hier vorab das Buchungsjahr ändern)
- Korrekturbuchung
- Az eingeben (Aktennummer)
- Doppelclick auf Betrag (der der aus dem Aktenkonto wieder "raus" soll)
- bestätigen
- Anschließend über Extras wieder das Buchungsjahr ändern
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- Extras (hier vorab das Buchungsjahr ändern)
- Korrekturbuchung
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- bestätigen
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