Bei RA-Micro Auslagen ausbuchen?

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Hallo_Tanja
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#1

10.01.2008, 11:21

Hallo!

Wie so oft hat man ja das Problem, dass manche Mandante nicht zahlen etc.

Wie bucht Ihr das? (Ich arbeite mit RA-Micro?)

Macht Ihr eine Gutschrift über die Gebühren? Was macht Ihr mit den Auslagen? Oder lasst ihr einfach alles ewig im Minus stehen? Aber dann kann ich die Akte nicht ablegen!

Oder muss ich im Kontenplan ein "Ausfallkonto" etc. anlegen damit der Steuerberater sieht, dass ich dieses Geld und die Auslagen nicht eintreiben konnte?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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butterflybabe
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#2

10.01.2008, 11:23

Oder muss ich im Kontenplan ein "Ausfallkonto" etc. anlegen damit der Steuerberater sieht, dass ich dieses Geld und die Auslagen nicht eintreiben konnte?
Ja, Auslagen müssen abgeschrieben werden. Bei RA-MICRO müsste dafür aber ein extra Konto bereits existieren.
Hallo_Tanja
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#3

10.01.2008, 11:26

Ich suche gerade! Welches Konto-Nr. hat das bei Euch. Was macht Ihr mit den Gebühren? Die sind ja theoretisch angefallen aber konnten nicht beigetrieben werden. Im Prinzip ist das ja auch eine Auslage für den RA und muss ja irgendwie vom Steuerberater berücksichtigt werden.
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koffeinkonsumentin
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#4

10.01.2008, 11:31

für auslagen, die nicht mehr einzutreiben sind haben wir ein konto 4995 uneinbringliche auslagen.
ausgebucht wird das ganze über einzelbuchung -> umbuchung -> buchungsart "abschreibung auslagen" -> belegnummer n -> ok, fertig
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butterflybabe
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#5

10.01.2008, 11:36

Was macht Ihr mit den Gebühren?
Werden storniert.
Hallo_Tanja
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#6

10.01.2008, 11:42

Habe jetzt einmal auf die schnelle mit unserem Steuerberater gesprochen. Der meint, dass wir die Gebühren auch abschreiben sollen, da dies ja, wie gesagt, auch Auslagen für den Anwalt waren und nicht beigetrieben werden konnten und somit ein Schaden für den Anwalt entstanden ist der zu berücksichtigen wäre. Bei einer Stornierung wäre dies ja nicht der Fall?
Jane

#7

10.01.2008, 11:54

Für die Gebühren muss eine Gutschrift erstellt werden.
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butterflybabe
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#8

10.01.2008, 11:58

Habe jetzt einmal auf die schnelle mit unserem Steuerberater gesprochen. Der meint, dass wir die Gebühren auch abschreiben sollen, da dies ja, wie gesagt, auch Auslagen für den Anwalt waren und nicht beigetrieben werden konnten und somit ein Schaden für den Anwalt entstanden ist der zu berücksichtigen wäre. Bei einer Stornierung wäre dies ja nicht der Fall?
M. E. zwar nicht auch nicht so ganz richtig, geht aber bei der RA-MICRO so auch nicht.

Wir schreiben dann entweder eine Gutschrift oder über Buchen Einzelbuchung auf Aktenkonto - "Storno - Gebührensollstellung".
Hallo_Tanja
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#9

10.01.2008, 12:00

Theoretisch könnte man es aber doch genauso wie bei den Auslagen machen. Man legt ein extra Konto an "Uneinbringliche Gebühren" und schreibt sie ab. So hat es mein Steuerberater vorgeschlagen.
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#10

10.01.2008, 12:00

Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass Gebühren ausgebucht werden müssen. Ich hab es bisher aber auch noch nicht gehabt.
Curry

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