GWG, welches Datum nehmen? 25.12. oder 03.01.

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butterflybabe
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#1

07.01.2008, 10:01

Hallo zusammen,

so jetzt hab ich den Salat. GWG-Änderung ist ja zum 01.01.08 erfolgt

Hab jetzt eine Rechnung vorliegen, datiert auf den 25.12.07, bezahlt wurde diese am 03.01.08.

Ist es denn jetzt noch GWG oder muss ich das schon anders buchen?

Kann ich das Datum der Rechnung nehmen, nicht oder?
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Curry
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#2

07.01.2008, 10:11

Also ich buche Rechnungen immer mit Rechnungsdatum ein, ich würde hier also den 25.12.2007 nehmen. Ab diesem Zeitpunkt könnt ihr auch die Vorsteuer geltend machen.
Curry

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Notargehilfe

#3

07.01.2008, 11:03

Entscheidend ist der Tag der Anschaffung, nicht der Zahlung/Rechnungsstellung. Das Wirtschaftsgut muss also in 2007 geliefert worden sein, damit es nach der alten GWG-Regelung sofort abgeschrieben werden kann.
Andreas

#4

07.01.2008, 11:04

Da habe ich aber anderes gehört, Notargehilfe. M.W.n. soll es so sein, daß maßgeblich das Datum des Kaufvertrages ist.
Notargehilfe

#5

07.01.2008, 11:46

§ 6 Abs. 2 EStG:

"Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen."

Weshalb sollte auf einmal der Kaufvertragsabschluss maßgeblich sein?
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Curry
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#6

07.01.2008, 11:49

Wenn ich aber den Kaufvertrag unterzeichne habe ich den Gegenstand doch schon angeschafft, nicht erst mit Lieferung. So hatte ich nämlich unseren Steuerberater auch verstanden und nehme deshalb auch immer das Rechnungsdatum.
Curry

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Andreas

#7

07.01.2008, 12:01

Dito, Curry.

Es dürfte wohl eine Auslegungssache sein; ich verstehe es aber auch so, daß ich einen Gegenstand dann angeschafft habe, wenn ich einen Kaufvertrag unterzeichne.
Notargehilfe

#8

07.01.2008, 12:07

Mal schnell gegoogelt und auf diesen Urteilsauszug gestoßen:

"Zu den Anschaffungskosten gehören insbesondere der Kaufpreis und eventuelle Nebenkosten (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -), zu denen das Wirtschaftsgut erworben worden ist. Sie entstehen - unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung - grundsätzlich an dem Tag, an dem der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem angeschafften Wirtschaftsgut erlangt, regelmäßig also am Tag der Lieferung (BFH in BFHE 124, 296, BStBl II 1978, 233)."

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1998/XX980123.HTM

So predigt es mir auch die Liebste aller meiner Ehefrauen.
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