Buchun Abschreibung offener Forderung

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
Arkalus

#1

05.01.2008, 11:04

Hallo,
ich habe das große Glück von heut auf morgen die Buchhaltung machen zu müssen...

Und bekomme gleich das erste Problem bei dem mir die Hilfe des Programms keine Lösung bietet (oder ich sie ned finden kann)...

Wir haben einen Kunden/Debitor, welcher seine Rechnungen nicht bezahlt hat, aber es lohnt nicht ein Mahnverfahren durchzuführen (laut chefchen)...

Un soll die offene Forderung nich tmehr als offene Forderung auftauchen und muss umgebucht werden.

Meine Frage:
Unser in unserem Kontenrahmen habe ich kein Konto gefunden (iss ein Kontenrahmen der schon x-Jahre alt ist und meine Vorgängerin darin Herumgewerkelt und umbenannt hat) das klar für sowas gedacht ist.

Auf was für einem Konto muss ich das Buchen ums aus den offenen Forderungen herauszubekommen?

Hat jemand eine Idee?

Danke im Voraus
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#2

05.01.2008, 12:26

ich schreib bei sowas immer eine gutschrift für die Rechnung und schreib für eigene Zwecke dann noch drauf, uneinbringlich.

Das Konto "Zweifelhafte Forderungen" bzw. "Uneinbringliche Forderung" existieren eigentlich nur bei solchen Gesellschaften, die die UST bereits mit Rechnungsstellung an das Finanzamt abführen und nicht wie bei Rechtsanwälten, die die UST erst nach Zahlung abführen.
Die beiden Konten gibts vorwiegend bei GmbHs.
Arkalus

#3

05.01.2008, 12:38

und was nimmst du da als gegenkonto?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#4

05.01.2008, 13:56

ich weiß nicht, wie das genau in Phantasy ist, aber bei RA-MICRO wird das Sachkonto Erlöse erst bebucht, wenn eine Zahlung eingeht. Die offenen Rechnungen erscheinen nur in der OP-Liste und im Aktenkonto, beziehen sich also noch gar nicht auf ein Sachkonto, dementsprechend habe ich natürlich auch kein Gegenkonto.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

06.01.2008, 15:00

das mit den uneinbringlichen Rechnungen gibts doch nur wenn du ne Bilanz machst? bei EÜ-Rg gibts doch sowas gar nicht m.M.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#6

06.01.2008, 15:58

das mit den uneinbringlichen Rechnungen gibts doch nur wenn du ne Bilanz machst? bei EÜ-Rg gibts doch sowas gar nicht m.M.
Das meinte ich. Danke Pepsi.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#7

06.01.2008, 18:09

na dann war ich ja doch nicht so falsch..

das geht nur bei Auslagen, also wenn du Auslagen verauslagt hast (klingt doof gel), dann kannste die abschreiben
Antworten