wie sind meine Kpndigungsfristen??

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Gast

#1

03.01.2008, 21:47

Hallo Leute,

ich hab eine sehr dringende Frage: hatte heute ein Vorstellungsgespräch in einer renomierten Kanzlei und glaube es sieht bislang ganz gut für mich aus :P möchte nämlich dringend aus meiner jetzigen Kanzlei raus.

Jetzt sucht die neue Kanzlei aber zum schnellstmöglichen Termin jm neues und ich weiß nicht wann ich dort anfangen soll.

In meinem jetzigen Arbeitsvertrag( unbefristeter Vertrag) steht es elten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Mehr nicht.

Was heißt das,wann kann ich dort weg,und beim neuen anfangen? 4 wochen nach kündigung,wollte mich aber lieber nochmal bei euch informieren :P

1000 Dank
Gast

#2

03.01.2008, 21:51

ach ja mein unbefristeten Vertrag hab ich im Januar 2006 unterschrieben,auch erwähnenswert :roll:
Suse
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#3

03.01.2008, 21:57

Die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB (glaub ich) abgedruckt. Entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats, d.h. wenn du morgen kündigst, könntest du zum 15.02. die neue Stelle antreten.

Viel Glück!
LG, Ela
Sugar86
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#4

03.01.2008, 22:04

Schau mal... Suse hatte recht...

§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 8 (Dienstvertrag)

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Es ist nicht das Leben, an das wir uns erinnern, sondern dessen besondere Momente.

*Die besten sterben jung - in unserer Erinnerung leben Sie weiter*

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#5

03.01.2008, 22:16

Setz Dich mit Deinem jetzigen Arbeitgeber hin, wenn Du die Stelle bekommen hast und mach einen Auflösungsvertrag. Wenn Dein Chef sich nicht allzu quer legt, kannst Du theoretisch am morgigen Freitag dort aufhören und am kommenden Montag beim neuen Arbeitgeber anfagen ;)
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
Kimmy

#6

04.01.2008, 07:03

vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats sind richtig. Wenn es mit Deiner neuen Kanzlei gut aussieht, kannst Du die ja auch um Mithilfe bitten.
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Curry
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#7

04.01.2008, 08:07

Suse hat geschrieben:Entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats, d.h. wenn du morgen kündigst, könntest du zum 15.02. die neue Stelle antreten.
Hier wollte ich nur noch mal anmerken, dass man dann erst am 16.02. die neue Stelle antreten kann.
Curry

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Gast

#8

04.01.2008, 10:09

Hab mich grad an mein Schulunterricht zurückerinnert, liege ich richtig damit:

wenn ich vor dem 15.1.kündige,könnte ich gesetzlich am 15.2 im neuen Büro anfangen.

Wenn ich ab dem 16.1.2007 kündige, muss ich bis zum 29.2. warten.

Denke nicht,dass meine chefin mich früher gehen lässt.Wir haben nur eine Azubi und mich als Sekretärinnen. Ich war zwar damals in meiner Ausbildung auch die einzieg Sekretärin,aber das wird ihr bestimmt egal sein
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Ciara
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#9

04.01.2008, 10:24

WEnn du bis zum 15.1 kündigst kannst du am 16.2 im neuen Büro anfangen.
Wenn du zum 31.1 kündigt kannst du zum 01.03 im neuen Büro anfangen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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