Fristen bei PKH Einreichung?

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Gast

#1

20.12.2007, 14:53

Hi Leutz,

ne Frage: habe ein Scheidungsverfahren, wo der Mandant Renter ist und im Monat 1090 € zur Verfügung hat. Wir natürlich aufgrunddessen kein PKH beantragt. Jetzt wurde Mandant im Termin vor 2 Wochen geschieden,ich rechne ihm gegenüber ab und er schreibt zurück:

"da ich nur 245 € im Monat zur Verfügung habe kann ich Ihre Rechnung nicht bezahlen" und hängt mir in der Anlage einen Verbraucherinsolvenzbeschluss dran :?

Kann ich jetzt noch PKH beantragen? Urteil erst in 2 Wochen rechtskräftig !
Gast

#2

20.12.2007, 15:14

natürlich kannste jetzt noch PkH beantragen, aber erst wenn die PkH bewilligt ist, können tatsächlich die Gebühren entstehen und abrechnet werden.

Es wird aller voraussicht nach ein Beschluß ergehen, wonach PkH bewilligt wird, aber eure Gebühren sind alle vor dem Beschluß entstanden und damit können diese Gebühren nicht mehr von der Staatskasse erstattet werden.

Ich würde dem Mandanten mit ner Strafanzeige drohen, da ihm ja klar gewesen ist, daß er eure Rechnung nicht würde zahlen können.
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butterflybabe
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#3

20.12.2007, 15:49

:zustimm Preußi

Die PKH wird nicht rückwirkend bewilligt, anderls als die Pflichtverteidigung.

Ihr könnt zwar noch PKH beantragen, wird euch aber nichts nützen. mdt muss eure kosten tragen.
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