Rechnungsnummer bei anwaltlichem Aufforderungsschreiben?

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secret72

#21

20.12.2007, 14:48

Nachträglich wird man das nicht mehr korrigieren können. Aber einfach ab jetzt so machen.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Steuerberater. ;)
Sam29

#22

20.12.2007, 14:49

Naja, nachdem der Stb. euch die Unterlagen zurücksendet, bekommt Ihr doch Auszüge, wie was wo wann verbucht wurde. Da sollte man als Reno auch raufgucken. Eigentlich müsstest DU ja unstimmigkeiten entdecken, ZB wenn zwei Zahlungen in gleicher Höhe in der selben sache als Honorar verbucht wurde. Ich überprüfe die immer auch die BWA`s.

Sollten die Rechnungen tatsächlich zweimal als Honorar eingegeben worden sein, Ihr ergo zwei mal Ust abführt, dann sollte man dies nachträglich ändern können, allerdings mit aufwand!
_steffi_

#23

20.12.2007, 14:59

Ich seh das doch am ehesten im Kostenblatt. Ich mach das dann immer so, das ich dem StB mitteile, wie es im Kostenblatt verbucht wurde (auf unseren Online-Auszügen). Da wird die Zahlung des Gegners auf FG verbucht.
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Danjella
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#24

13.02.2008, 19:07

HÜÜÜÜLLLLFFFFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!

Das hab ich ja gar nicht gewusst. Mir wurde bisher verklickert, dass alle Rechnungen die rausgehen eine Rechnungsnummer zu kriegen haben. Und ich hab mir das so toll in meinen Kopf gehämmert! :frust Wir hatten die Diskussion erst auf Arbeit ... Da hat ich extra mit dem Steuerbüro telefoniert und die sagen mir, dass es richtig ist, dass alle Rg. die rausgehen ne Nummer kriegen und nun les ich das hier :ohmann

Also nochmal für mich zum einmeiseln in meinen Schädel: Ich vergebe nur Nummer an Mdt. - auch dessen RS-Versicherung?? - weil der Kostenschuldner ist. Kostenrechnungen an Gegner, Versicherung usw. ohne Nummer und ne Rechnung für unser Haus noch extra an Mdt. damit ich das liebe Geld, was dann vll. mal kommt direkt auf FG buch und dann umbuch auf Honorar??

:sorry das ich nochmal konkret frage, aber ich bin da jetzt leicht geplättet und würd das gern nochmal für meine birne extra haben :abdreh
HIMI
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#25

13.02.2008, 19:48

eigentlich ist das ganz einfach. Es geht hier um die Frage, wer die RA-Gebühren (und Auslagen) gegenüber dem RA schuldet. Das ist im allgemeinen der Mandant, RS oder so. Der bekommt eine RECHNUNG mit Nummer und allem drum und dran. Warum? - von dem seit Ihr beauftragt und den gegnüber erbringt und berechnet Ihr daher eure Leistung. Hierzu führt Ihr auch Umsatzsteuer ab!

Zahlungsaufforderungen etc. an Schuldner/Gegner enthalten zwar uU auch einen Gebührenteil. Diese Gebühren schuldnet aber der Gegner streng genommen dem Mandanten. Dem MDT wiederum stellst Du sie aber in RECHNUNG (mit Nummer). Sollte der Schuldner zahlen und Ihr verrechnet nicht mit euren Gebührenansprüchen, so wäre das Fremdgeld und an MDT auszuzahlen.

Darum bekommt MDT/RS als "Schuldner" der Kanzlei (weil Auftraggeber) eine Rechnung mit Rechnungsnummer, sonstige aber nicht.

Alles klar?
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#26

13.02.2008, 22:56

Oh klingt ja ganz logisch, wie du das mir erklärst!!! ;-)

Danke!! Ich werde das ganze wohl mal so in meinem kleinen Köpfchen speichern und dann weiß ich bescheid. Leider konnte mir das keiner aus unserem Büro so erklären, deswegen war es unlogisch für mich. :oops:

DANKE
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skugga
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#27

14.02.2008, 09:30

Haaaalt! Rechnung NIEMALS nicht auf RS ausstellen! IMMER auf den Mandanten! Auftraggeber ist der Mandant, nicht seine RS, und Ihr habt keinen Vertrag mit der RS, sondern der Mandant - die RS ist einzig und allein bei Deckungszusage dem Mandanten gegenüber erstattungspflichtg für Eure Kosten!

Die absolut einzige Ausnahme ist der Fall, wenn die gegnerische Haftpflicht Euch mit der Erstellung eines Aktenauszuges beauftragt; dann ist die nämlich Auftraggeber und die Rechnung (mit Nr.) muß auf sie ausgestellt werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#28

14.02.2008, 09:59

@skugga: Du hast natürlich Recht.
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Tiffy25
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#29

14.02.2008, 10:32

Bin auf dem gleichen Stand wie Danjella gewesen!!! Verstehe auch wies laufen soll, aber das steht doch bestimmt irgendwo, oder?? Denn ich habe vom Steuerbüro diegleiche Info bekommen und um meinem Chef das unterzujubeln, brauch ich was "Handfestes" :-)

Danke und LG
HIMI
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#30

14.02.2008, 11:36

@Tiffy25: das ist keine Frage von "wo das steht" sondern der Logik und liegt im Wesen der Rechnung. Da kann dein Chef auch selbst drauf kommen.

In der Rechnung rechnet der RA seine Leistung gegenüber seinem Auftraggeber ab. Daher muß die Rechnung u.a. eine Rechnungsnummer aufweisen.
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