Rechnungsnummer bei anwaltlichem Aufforderungsschreiben?

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Tigra
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#31

14.02.2008, 11:39

so ich hab mal wieder nicht ganz durchgelesen allerdings machen wir das so:


wir stellen in einem aufforderungsschreiben die gebühren mit rein.

wenn die gegenseite diese zahlt, dann wird eine rechnung auf den mandanten mit nummer und leistungszeitraum erstellt sowie einem vermerk, dass die rechnung bereits von der gegenseite bezahlt wurde.


so machen wir das auch mit vorschüssen an die rsch. oder auch an den haftpflichtversicherer.
ich muss ja das orignal der rechnung an den mdt. schicken und wenn die dann eine rechnung bekommen, dann laufen wir gefahr das die doppelt zahlen, oder das telefon hier nicht mehr stillsteht weil sie sich über die rechnung aufregegen die doch die gegenseite bezahlen muss.

also werden die rechnungen nach zahlung von gegenseite etc. erstellt - natürlich auf den mdt. bzw. auftraggber!
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