Fahrtkosten buchen

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#11

22.11.2007, 14:39

Ich bin selbständig. In anderen Buchhaltungsprogrammen würde man, wenn man die Fahrtkosten so wie ich es jetzt möchte buchen: "Reisekosten Unternehmer an Privateinlagen". Aber in RA-Micro kann man diese Konten so nicht auswählen, weil Finanzkonten vorgegeben sind. In Frage käme vielleicht das "Finanz-Zwischenkonto" (1090), dass nach dem Handbuch verwendet wird, wenn kein tatsächlichen Zahlungszu- oder abflüsse vorhanden sind. Und so ist es ja, weil ja nichts aus der Kasse oder vom Konto gezahlt wird. Die Beschreibung im Handbuch für diese Konten ist aber "a bisserl sehr knapp ausgefallen". So das ich mir nicht sicher bin. StB sagt, wenn Sie es machen buchen Sie auf "Verrechnungskonto zur Gewinnermittlung". Ist aber so in RA-Micro nicht vorhanden und müsste, falls erforderlich, erst so eingerichtet werden.
Gast

#12

22.11.2007, 14:43

ich würde das den Steuerverräter machen lassen. Wer so kluge Ratschläge gibt, wird sie auch umzusetzen wissen.

Ich könnte Dir da nicht weiterhelfen.

Wir arbeiten auch mit RA-Micro und bei uns macht das auch die Steuerverräterin
_steffi_

#13

22.11.2007, 14:46

Ahh, jetzt dämmerst, du musst ein Konto anlegen...

Also in die Fibu, dann in Konten, Kontenplan, Konto bearbeiten.

Dort gibt es die Möglichkeit neue Konten einzurichten. W

as dieses Konto dann für eine Nummer hat, keine Ahnung, auf dem SKR 04 hab ich keins gefunden.

(Es war mir allerdings auch neu , dass das ein Unternehmer machen kann) Bist aber nicht zufällig als selbständiger auf Honorarbasis in einer Kanzlei tätig, dann wärens nämlich einfach nur Aufwendung aus Honorartätigkeit/ bzw. für Fremdarbeiten
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#14

22.11.2007, 15:02

Preußi hat geschrieben:ich würde das den Steuerverräter machen lassen. Wer so kluge Ratschläge gibt, wird sie auch umzusetzen wissen.

Ich könnte Dir da nicht weiterhelfen.

Wir arbeiten auch mit RA-Micro und bei uns macht das auch die Steuerverräterin
Steuerberater ist sicher immer ein solide Lösung, aber:

1. Ist der Sachverhalt denkbar simpel gehalten: Grob gesagt: 220 T x 0,30 € x X km, monatlich auf zwei Konten buchen, Fertig. Alles Klar wie Kloßbrühe und auch nix zu deuteln vom Finanzamt. Auch der Aufwand mit Fahrtenbuch hält sich in Grenzen: einfache Listen sind ausreichend.

2. Die Buchhaltung ist eng verbunden mit Zwangsvollstreckung und Aktenkonto, ich hab den Eindruck man kann das schlecht trennen.

3. StB kostet Geld
_steffi_

#15

22.11.2007, 15:19

Hab noch was gefunden,

wie wäre es mit

KfZ-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehördene Kraftfahrzeuge (6590)
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#16

22.11.2007, 15:42

_steffi_ hat geschrieben:Hab noch was gefunden,

wie wäre es mit

KfZ-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehördene Kraftfahrzeuge (6590)
Hallo Steffi, Vielen Dank !
Als Sachkonto könnte es passen, vielleicht sogar besser als Reisekosten Anwalt. Besonders auch, weil von "zum Privatvermögen gehörenden Kraftfahrzeugen" die Rede ist, wie es ja bei mir ist. Aber was nehme ich als Gegenkonto ? Kasse ? Kann ich nicht nehmen, weil ich nichts aus der Kasse nehme. Bank ? Kann ich nicht nehmen, weil ich nichts abbuche. Es muss ein anderes Konto sein. Das Konto "Privateinlagen" hätte Sinn gemacht, weil ich durch die betriebliche Nutzung so eine Art Sacheinlage einbringe, und das Konto Privateinlage erfolgsneutral ist, weil ja Privateinlagen, und entsprechend, Privatentnahmen vom Gewinn abgezogen oder hinzugerechnet werden. Oder man macht es über ein anderes Gegenkonto..., Verrechnungskonto..., Finanzzwischenkonto (RA-Micro, wenn es das ist.)
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butterflybabe
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#17

22.11.2007, 15:52

Bei RA-MCIRO kann mans mit dem Gegenkonto Finanzzwischenkonto buchen.

Warum willst du denn die Fahrtkosten buchen? Anscheinend niimmst du das Geld ja nicht raus.
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#19

22.11.2007, 16:30

Hallo Butterflybabe, Vielen Dank für die Info!
Ich möchte die Fahrtkosten buchen, weil ich auch als Unternehmer, als eine unter mehren Möglichkeiten, die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent/km als Betriebsausgaben in die Einnahme-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd einbringen kann. Ich geh davon aus, dass ich die Fahrtkosten auch dann als Betriebskosten einbuchen kann, wenn ich kein Geld aus der Bank oder der Kasse herausnehme, schon deshalb, weil es sich um eine Pauschale handelt, also Beträge losgelöst von tatsächlichen Ausgaben mit entsprechenden Belegen. Auch ein Arbeitnehmer nimmt kein Geld heraus aus irgendwas, wenn er mit dem Auto zur Arbeit fährt, und auch der Monteuer mit Einsatzwechseltätigkeit nimmt nichts aus Kasse und Bank, wenn er für Hin- und Rückfahrt zum Einsatzort 30 Cent pauschal/km als Werbungskosten in Ansatz bringt.
Genauso wenig nimmt der Unternehmer etwas aus der Kasse/Bank wenn er zu Mandanten fährt, wenn er Seminare besucht, wenn er zu Gerichtsterminen fährt, wenn er einkauft u.ä. Trotzdem sind 30 Cent/km entweder für eine Fahrt oder für Hin- u. Rückfahrt, jenachdem, pauschal als Betriebsausgaben in Ansatz zu bringen, wenn der Unternehmer die Fahrten mit seinem Privat-PkW, wie ich jetzt, vornimmt.
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Pepsi
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#20

22.11.2007, 20:24

mal ne Frage: fährst du denn tatsächlich mit dem Auto?

im Übrigen glaube ich nicht das das geht, weil Buchungen immer nur unter ANgabe einer Ein- oder Ausgabe gemacht werden können, da hier aber keines von beiden vorliegt, bin auch ich überfragt.. ich würd mal bei RA Micro in Berlin direkt anrufen (die SUpporter können dir das wahrscheinlich auch nich sagen) oder ne Email schicken
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