Liebe Renomaus, siehe oben die Ausführungen von immer:
"Moment, bringt hier bitte nicht Umsatzsteuer und Einkommenssteuer durcheinander!
Umsatzsteuer fällt auf alle Einnahmen an, denen Leistungen der Kanzlei nach außen hin gegenüberstehen. Für interne Leistungen fällt keine USt an (weil nicht nach außen gerichtet), für erhaltenen Schadensersatz auch nicht, weil diesem keine Leistung gegenübersteht. Zinsen sind Schadensersatz und somit nicht USt-pflichtig (siehe Bunjes UStG-Kommentar, § 1 Anm 15 und § 10 Anm. 16).
Das ändert natürlich nix daran, dass Zinsen Betriebseinnahmen sind und somit das zu versteuernde Einkommen erhöhen und der Einkommenssteuer unterliegen."....
Kostenzinsen, die meinem Chef zustehen, werden von mir immer als umsatzsteuerfreie Einnahmen eingebucht. Das ist auch vom Finanzamt bei unserer letzten Steuerprüfung nicht beanstandet worden.
LG, Gruftie