Wie verbucht ihr eigene Forderung?
- Soenny
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Sorry, aber ich schau bestimmt grad wie meine Miezekatze, quasi mit ? im Gesicht.
Gibt es da eine Liste drüber?
Lange Augen? tzt...
Kollegin hat lange Ohren, aber lange Augen?
Gibt es da eine Liste drüber?
Lange Augen? tzt...
Kollegin hat lange Ohren, aber lange Augen?
Pepsi@Stine: ja ich mache die Buchhaltung, aber Zinsen buche ich irgendwie nie... bis auf eben die Kostenzinsen und da schlägt RA M vor, dass eben Honorar 0 % zu buchen, ist das tatsächlich falsch, aber warum sollten Zinsen der Ust. unterliegen?!
mach Dich mal von dem Gedanken frei, daß die Buchhaltung von RA-Micro wirklich ne Herausforderung ist. Wir reden hier von ner richtigen Buchhaltung für Selbständige bzw. ner GmbH-Buchhaltung.
RA-Micro hat lediglich einen Teil, wo man bisschen was im Aktenkonto buchen kann und die Bank und Kasse erfassen kann.
Richtige Buchhaltung hat eben auch das was Zinsbelastungen und Erträgen zu tun. Und die müssen versteuert werden.
Belastungen werden zu Deinen Gunsten verbucht. Erträge zu Deinem Nachteil. Beides wirkt sich auf die Steuerschuld aus.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Genau das Thema hatte ich kürzlich bereits angesprochen. Da hatte ich auch die Frage gestellt, wie man eigene eingenommene Mahnkosten und Zinserträge buchen soll. Ob mit oder ohne USt. Da gingen hier die Meinungen komplett auseinander. Selbst die Steuerberater, die ich angerufen habe, waren unterschiedlicher Meinung... also wie sollen wir da hier alle auf einen Nenner kommen????!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Soenny
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Mahnkosten und Zinserträge sind umsatzsteuerpflichtig.
Bei uns werden die Mahnkosten auf 8016 bzw. 8019 16/19% und die Zinsen auf 8116/8119 AO 16/19% gebucht.
Zinsen auf Rücklagekonten sind ja auch umsatzsteuerpflichtig
Bei uns werden die Mahnkosten auf 8016 bzw. 8019 16/19% und die Zinsen auf 8116/8119 AO 16/19% gebucht.
Zinsen auf Rücklagekonten sind ja auch umsatzsteuerpflichtig
Ich glaube man muss hier einfach unterscheiden zwischen der eigenen Forderung und der Forderung des Mandanten.
Wenn der Anwalt quasi selbst Mandant ist, dann sind die Zinsen nicht nur Kostenzinsen sondern auch gleichzeitig Erträge.
Wenn der Anwalt einen Mandanten vertritt, dann sind die Hauptforderungzinsen die Einnahmen des Mandanten und dementsprechend für den Mandanten die Erträge.
Ich glaube, das wird hier in diesem Beitrag etwas verwechselt.
Wenn der Anwalt quasi selbst Mandant ist, dann sind die Zinsen nicht nur Kostenzinsen sondern auch gleichzeitig Erträge.
Wenn der Anwalt einen Mandanten vertritt, dann sind die Hauptforderungzinsen die Einnahmen des Mandanten und dementsprechend für den Mandanten die Erträge.
Ich glaube, das wird hier in diesem Beitrag etwas verwechselt.