Buchung Rundfunkgebühren - MwSt?

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StineP

#11

16.11.2007, 15:11

Zauberdrops wollt gar nix über Mieten wissen. Ich hatte das nur geschrieben, was da noch alles zu gehört ;) Hab ungewollt Verwirrung gestiftet
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Soenny
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#12

16.11.2007, 15:13

Hoppala! Entschuldigung! @Zauberdrops :oops:

Also dann sag ich dir, wie das hier ist (auf Wunsch Steuerberater):

Konto angelegt 4717 OHNE USt.

Dann meckert RAM auch beim Buchen nicht mehr rum.
Tigra
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#13

16.11.2007, 15:14

nein aber jetz mal ernsthaft, wenn uns der vermieter über die miete eine rechnung stellt mit mwst. dann muss ich die doch mit reinehmen?
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yvonne26
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#14

16.11.2007, 15:36

wir zahlen glaube ich keine USt auf unsere Büromiete?? Ihr verwirrt mich... Da muss ich Montag glatt mal nachsehn...
Lieben Gruß

Yvonne
StineP

#15

16.11.2007, 15:38

Das kann wirklich sein. Das muss nicht zwingend so sein. Normalerweise ist die USt-frei. Aber manchmal (aber nur, wenn das vorher vereinbart wurde), dann eben USt drauf.
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#16

16.11.2007, 15:40

Danke!! Dann kann ich ja beruhigt sein...
Lieben Gruß

Yvonne
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#17

16.11.2007, 15:42

ASoenny hat geschrieben:Hoppala! Entschuldigung! @Zauberdrops :oops:

Also dann sag ich dir, wie das hier ist (auf Wunsch Steuerberater):

Konto angelegt 4717 OHNE USt.

Dann meckert RAM auch beim Buchen nicht mehr rum.
Macht nix, is alles gut. :)

Wir haben hier ein Konto Rundfunkgebühren, und das letzte Mal hatte meine Kollegin das da auch gebucht... Mann, ist das doof.

:wut
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#18

16.11.2007, 15:49

StineP hat geschrieben:Das kann wirklich sein. Das muss nicht zwingend so sein. Normalerweise ist die USt-frei. Aber manchmal (aber nur, wenn das vorher vereinbart wurde), dann eben USt drauf.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass der Vermieter, wenn er nicht privat vermietet, also als Gewerbetreibender, dann muss er dafür MwSt. an das Finanzamt abführen. Dies wird auf den Mieter, sofern ebenfalls Gewerbetreibender, "abgewälzt". Dieser wiederum muss die aber nur dann zahlen, wenn der Vermieter sie ausweisen kann.
Curry

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#19

16.11.2007, 16:27

Ich daachte da eher an den Vorsteuerabzug für die Kanzlei
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#20

16.11.2007, 16:33

also unser stb hat gesagt, überall wo ne rechnung mit ausgewiesener mwst. existiert die kommt in die ust-voranmeldung, so handhab ichs jetzt auch :S hoffe dass das jetzt nicht falsch ist
egal möchte mir da so nah am we keinen gedanken machen ... oder doch :?
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