Auslagen buchen aus ZV-Maßnahmen gegen Mdt.

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Wolfspeter
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#1

30.10.2007, 12:06

Hallo!

Aufgrund der Verwirrungen betreffend "Auslagen - steuerfrei oder steuerpflichtig -" stellt sich bei uns jetzt eine ganz andere Frage: Nämlich, ob wir unsere Auslagen (z. B. Gerichtsvollzieherkosten) die aus ZV-Maßnahmen gegen unseren eigenen Mandanten entstanden sind bislang überhaupt richtig gebucht haben.

Bislang haben wir solche Kosten auch immer unter 1600 - Auslagen - gebucht.
Es handelt sich doch aber hierbei nicht um durchlaufende Gelder. Die Kosten werden ja für den Mdt nicht vorgelegt, sondern sind uns entstanden.

Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank!
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Curry
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#2

30.10.2007, 12:29

Also Gerichtsvollzieherkosten sind aber durchlaufende Posten.

Schau dir dazu mal das E-Learning-Thema von Frau George (RA-Micro) an. Das hab ich letzte Woche gemacht, das ist sehr aufschlussreich.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Kimmy

#3

30.10.2007, 12:30

@curry: Wie komme ich an dieses E-Learning ran?
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Curry
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#4

30.10.2007, 12:37

Curry

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Kimmy

#5

30.10.2007, 12:45

Danke, das ist lieb!
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#6

30.10.2007, 12:48

...durchlaufende Posten sind doch aber eigentlich Beträge, die der Rechtsanwalt im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt oder?

Mir geht es um die Auslagen die uns entstehen, wenn wir gegen den eigenen Mandanten z. B. aus einer offenstehenden Kostenrechnung vollstrecken.

Den E-Learning Beitrag habe ich mir schon angeschaut, bin aber betreffend meiner Frage auch nicht schlauer geworden. Das diese Kosten nicht umsatzsteuerpflichtig sind, ist mir soweit klar.

LG
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Curry
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#7

30.10.2007, 12:51

Ach so, jetzt verstehe ich, das sind eure GV-Kosten.
In eigener Sache berechnet ihr doch sowieso keine Umsatzsteuer, die GV-Kosten sind also steuerfrei. Oder was ist eigentlich deine Frage.
Curry

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#8

30.10.2007, 12:53

ne, das keine Umsatzsteuer berechnet wird, ist schon klar, aber werden die Kosten auf 1600 gebucht?????????????????
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Curry
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#9

30.10.2007, 12:59

Ich hatte diese Sache bisher noch nicht, aber ich würde es nicht auf Auslagen buchen, da es keine gewinn-neutrale Aufwendung ist. Es kann ja immerhin sein, dass ihr das Geld nicht erstattet bekommt vom Gegner (euer Mandant). Ich würde dafür ein extra Konto in der Kontenklasse 4 (Ausgaben) anlegen.

Was meinen die anderen?
Curry

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#10

30.10.2007, 13:04

Bei uns werden die ganz normal als Auslagen gebucht.

Sollten diese nicht zu realisieren sein, werden die später, wenn die Akte abgelegt wird, abgeschrieben.
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