Umsatzsteuervoranmeldung

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Curry
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#1

26.10.2007, 15:06

Hallöchen!

Vielleicht ist das für euch eine ziemlich blöde Frage, aber ich mach grad zum ersten Mal die Umsatzsteuervoranmeldung.

Mir ist aufgefallen, dass mein Buchhaltungsprogramm die Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer abrundet auf einen vollen Betrag. Dadurch stimmt natürlich der Steuerbetrag nicht genau mit der vereinnahmten Steuer überein.

Ist das normal, wird das immer auf einen vollen Betrag abgerundet? Was ist dann mit den restlichen Steuern?
Curry

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#2

26.10.2007, 15:13

Also ich kenne das auch nur so, dass das auf nen runden Betrag gerundet wird. Hab ich mir ehrlich gesagt auch noch nie was bei gedacht, weil Steuerrecht ist ja so ne Sache für sich...
"...es kann ja nicht immer regnen..."
StineP

#3

26.10.2007, 15:14

Ja, das ist normal, dass das gerundet wird... genauso auch bei zB Kirchensteuer, ESt ... Das ist immer so....... der Rest - na der verschwindet einfach..
jenniver
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#4

26.10.2007, 15:18

Beim Eintrag ins Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung kannst du auch keine Cent-Beträge eingeben.
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Curry
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#5

26.10.2007, 15:24

Ist ja interessant, und was passiert dann mit dem Rest? Das ist ja mal wieder voll unlogisch.
StineP hat geschrieben:Ja, das ist normal, dass das gerundet wird... genauso auch bei zB Kirchensteuer, ESt ... Das ist immer so....... der Rest - na der verschwindet einfach..
Was wird denn da bei der Kirchensteuer gerundet?
Curry

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immer
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#6

26.10.2007, 16:06

Bei der Umsatzsteuer kommt es immer zu Rundungsdifferenzen, die sich nicht vermeiden lassen. Z.B. kann es dir schon beim Buchen passieren, dass ne Splitbuchung um 1-2 Cent nicht aufgeht, wenn bei der Buchung die Bruttobeträge aus den einzelnen Nettobeträgen errechnet werden, auf der Rechnung aber aus der Summe aller Nettobeträge. Wohl deshalb ist das Finanzamt da nicht so kleinlich und gestattet, die Summe der Summe der Umsätze auf volle Euro abzurunden. ;)

Meinem Onkel (Architekt) ist es allerdings mal vor ein paar Jahren passiert, dass das Finanzamt einen Aufstand wegen 1 Pfennig Umsatzsteuerdifferenz gemacht hat. Das Problem war dadurch entstanden, dass er mit einem Auftraggeber 5000 DM brutto Festpreis vereinbart hatte, was aber mit damals 16% MwSt nicht zu machen war:
4310,34 DM + 16% MwSt = 4999,994 DM (wird abgerundet)
4310,35 DM + 16% MwSt = 5000,006 DM (wird aufgerundet)
Dummerweise reichte es dem Finanzamt nicht, einfach den Pfennig überwiesen zu bekommen, sie wollten eine komplett neue USt-Berechnung und eine Stellungnahme, wie es zu dieser Differenz kommen konnte. Kniefiesler! :roll:
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#7

26.10.2007, 17:04

Also da ich da ja sehr genau bin, habe ich es jetzt bei diesen Splittbuchungen gemacht, dass ich die USt. extra buche, um diese Differenz zu vermeiden.

Naja, wenn die die restliche USt. nicht wollen, dann eben nicht.
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#8

26.10.2007, 17:25

Genau =)

Aber komisch ist das schon, das hat mich früher auch immer gewundert. Bloß nie zu viel erstatten und dann aber bei anderen Beträgen einfach gar nicht hinter her sein.
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butterflybabe
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#9

26.10.2007, 21:16

Du arbeitest ja auch mit RA-MICRO, komisch. Ich bekomm immer krumme Beträge ..
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Curry
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#10

29.10.2007, 08:21

Ich mache die UVA aber nicht mir RA-Micro, mache die Buchhaltung ja mit einem anderen Programm. Die Steuerbeträge sind auch krumm, aber nicht die Nettobeträge der Gebühren.
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