Mehrwertsteuer wenn Selbstbeteilung noch fehlt
Verfasst: 25.10.2007, 09:32
Hallo,
unsere Kanzlei ist grade mal 2 Monate alt und das Problem hatte ich bisher noch nicht (werds aber in Zukunft sicher dann und wann mal haben). Wir machen auch keine große Buchhaltung (wovon ich eh keinen großen Plan habe, da meine Ausbildung Ewigkeiten her ist und wir in meiner bisherigen Kanzlei eine Buchhalterin hatten).
Wir machen nur eine monatliche Einnahmen- und Ausgabengegenüberstellung (Aktenkonten führe ich gesondert) und da habe ich jetzt ein Problem, eine Rechnung aufzuschlüsseln. Die Rechtsschutz hat uns die gesamte Rechnung abzüglich Selbstbeteiligung gezahlt. Der Mandant hat sich wegen seiner Selbstbeteiligung noch nicht gezuckt. Setze ich jetzt die volle Mehrwertsteuer und ein verringertes Netto bei der Zahlung der Rechtsschutz an und wenn der Mandant dann hoffentlich nächsten Monat zahlt, kommen diese restlichen 153 € aufs Netto oder quotele ich das, was jetzt gekommen ist, nach Netto und Mehrwertsteuer und die Selbstbeteiligung später dann auch?
unsere Kanzlei ist grade mal 2 Monate alt und das Problem hatte ich bisher noch nicht (werds aber in Zukunft sicher dann und wann mal haben). Wir machen auch keine große Buchhaltung (wovon ich eh keinen großen Plan habe, da meine Ausbildung Ewigkeiten her ist und wir in meiner bisherigen Kanzlei eine Buchhalterin hatten).
Wir machen nur eine monatliche Einnahmen- und Ausgabengegenüberstellung (Aktenkonten führe ich gesondert) und da habe ich jetzt ein Problem, eine Rechnung aufzuschlüsseln. Die Rechtsschutz hat uns die gesamte Rechnung abzüglich Selbstbeteiligung gezahlt. Der Mandant hat sich wegen seiner Selbstbeteiligung noch nicht gezuckt. Setze ich jetzt die volle Mehrwertsteuer und ein verringertes Netto bei der Zahlung der Rechtsschutz an und wenn der Mandant dann hoffentlich nächsten Monat zahlt, kommen diese restlichen 153 € aufs Netto oder quotele ich das, was jetzt gekommen ist, nach Netto und Mehrwertsteuer und die Selbstbeteiligung später dann auch?