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Fremdgeld einbehalten

Verfasst: 23.10.2007, 14:59
von Tigra
Hallo,
weiß nicht so recht ob ich hier richtig bin,

wie ist das, wenn ich von der gegenseite geld erhalte, der Mdt. aber noch eine offene Rechnung hat bzw. noch Kosten offen sind, seis gebühren oder mwSt. darf ich die einfach einbehalten und sozusagen "verrechnen"?!

Danke für eure antworten

Verfasst: 23.10.2007, 15:01
von Nauja
Wenn bereits eine Rechnung besteht, ja, ansonsten schnell eine schreiben! Du kannst das FG mit Gebühren und Auslagen des RA verrechnen. Dies musst Du dem Mdt aber selbstverständlich mitteilen, also Aufstellung darüber, auf welche Rechnung(en) das FG verrechnet wurde!

Verfasst: 23.10.2007, 15:02
von eve
Das darfst Du nur, wenn die Vergütung fällig ist und der Mandant gleichzeitig mit der Verrechnung eine Rechnung bekommt

Verfasst: 23.10.2007, 15:03
von butterflybabe
:zustimm eve. Aber auch dem Mandanten mitteilen.

Verfasst: 23.10.2007, 15:04
von Tigra
ja rechnung bekommt er sowieso steht halt drunter restbetrag i. H. v. 10 € habe ich von der letzten Zahlung der VS einbehalten, den rest überweise ich mit gleicher post.
also hab ich da nix zu befürchten, weil cheffe meinte wir machen uns mit sowas strafbar :roll:

Verfasst: 23.10.2007, 15:06
von eve
@Nauja: NEIN!!!!! ES sei denn, es gibt eine dahingehnde Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Verfasst: 23.10.2007, 15:06
von eve
Bitte unbedingt darauf achten, dass Fälligkeit und Einforderbarkeit gegeben sein muss (§§ 8, 10 RVG)

Verfasst: 23.10.2007, 15:07
von Nauja
Strafbar? Nein, die Erlaubnis steht sogar im Gesetz, BORA oder BRAO, weiß ich gerade nicht genau

Verfasst: 23.10.2007, 15:07
von Tigra
@ eve: hä? jetz bin ich verwirrt also gehts doch nicht, wenn vorher noch keine re. existiert?

Verfasst: 23.10.2007, 15:07
von Nauja
@eve, sorry, hatte meinen Beitrag schon gelöscht :wink: