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überbezahlte Kostenrechnung

Verfasst: 18.10.2007, 23:31
von Knuti
Hellochen,
wieder mal das leidige Thema Buchhaltung.
1. Wie verbuche ich eine überbezahlte Kostenrechnung??? Wir haben bei ner Beratungshilfesache mehr Gebühren überwiesen bekommen. als abgerechnet, auch laut Festsetzungsbeschluss erging der Betrag... wie verbuche ich jetzt den Mehrbetrag... muss ich den Mehrbetrag einfach über ne Sollstellung mit MWst einbuchen oder muss ich den gar rückerstatten????? Der Betrag is nicht hoch, ca. 6 €!

2. Wenn ich Geld zurückerstattet bekomme, hier Strom von den Stadtwerken, muss ich das auf das gleiche Konto buchen und mit Vst????

Danke für eure Hilfe!!!!!! :D

Verfasst: 19.10.2007, 07:13
von Master24
Also zu 1. würde ich ja sagen, dass überzahlte Beträge grundsätzlich zurückzuerstatten sind. Sind laut KFB auch mehr als beantragt festgesetzt worden? Und was meint Chef dazu? Wenn der die 6 EUR, was wahrscheinlich ist, behalten will, dann "normal" als Honorar incl. USt verbuchen.

2. Steuerrechtlich ist das eine SEHR gute Frage. Wüsste nicht, wie das zu buchen wäre.

LG
Master24

Verfasst: 19.10.2007, 07:17
von Taddy
Bei 2. würde ich sagen, dass Du den Buchungssatz dann genau umgekehrt buchen musst. Also Bank an Vorsteuer an Energiekosten (o. ä.).

Verfasst: 19.10.2007, 07:20
von Master24
Würde am ehesten Sinn machen, denn die Kosten vorher sind ja auch mit Vorsteuer (halt eben nur im Soll) gebucht worden. Dass ich da nicht draufkomme zeigt, dass ich hier mit der Buchhaltung nix am Hut hab. *g*

Verfasst: 19.10.2007, 08:42
von Pepsi
zu 1.: wenn das der festgesetzte Betrag ist, würd ich ihn "nachbuchen", dann ist dein Konto ausgeglichen

zu 2. jo, genau, für RA MIcro Benutzer: Erstattung Ausgaben, also Als Einnahme buchen und dann halt den BEtrag den du bekommen hast mit USt. 19 %

Verfasst: 19.10.2007, 09:30
von Smilie
zu 1. ich verbuche solche Sachen immer als durchlaufenden Posten - wenn das Geld dann erstattet wird, ist das Konto wieder glatt und es gibt keine Berührung mit anderen Konten - wenn man das Geld allerdings behalten will, sollte man es lieber so verbuchen, als hätte man einen Kostenrechungseingang. Bei einer Steuerprüfung könnte man sonst ganz schön ins schwimmen kommen, wenn die Steuer nicht abgeführt worden ist.

zu 2. Die Erstattung der Stromrechung habe ich als Gutschrift auf dem Konto für Energiekosten o.ä. verbucht - nur eben mit einem Minunsbetrag. Die Energiekosten wurden durch die Gutschrift gemindert (man hat das Geld ja auch zurückbekommen, weil man zuviel bezahlt hat) und die Vorsteuer wird durch das negative Vorzeichen auch geändert (da man den Betrag "nicht bezahlt hat, sondern zurückbekommen hat, kann man ihn auch nicht geltend machen.

Verfasst: 20.10.2007, 11:43
von Pepsi
@Smilie: zu 1.: wie, du verbuchst Rechnungen als durchlaufende Posten??!

zu 2.: ich sagte ja bereits wie das bei RA Micro zu buchen ist, da ist das etwas anders als ohne Programm, es gibt nur Einnahmen oder Ausgaben, also + oder -

Verfasst: 23.10.2007, 10:18
von Smilie
@ Pepsi - ich verbuche den Gesamtbetrag als Zahlungseingang und als Gegenkonto würde ich dann das Gebührenkonto nehmen und für den Restbetrag dann das Konto durchlaufende Posten (geht jedenfalls so bei Lexware).

Verfasst: 23.10.2007, 10:19
von Smilie
ach so - hab 2. vergessen: dann eben als Einnahme verbuchen

Verfasst: 23.10.2007, 14:10
von Pepsi
und wo ist deine Sollstellung zu den eingegangenen durchl. Posten?