überbezahlte Kostenrechnung

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Knuti
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 27.03.2007, 20:44
Wohnort: Rostock

#1

18.10.2007, 23:31

Hellochen,
wieder mal das leidige Thema Buchhaltung.
1. Wie verbuche ich eine überbezahlte Kostenrechnung??? Wir haben bei ner Beratungshilfesache mehr Gebühren überwiesen bekommen. als abgerechnet, auch laut Festsetzungsbeschluss erging der Betrag... wie verbuche ich jetzt den Mehrbetrag... muss ich den Mehrbetrag einfach über ne Sollstellung mit MWst einbuchen oder muss ich den gar rückerstatten????? Der Betrag is nicht hoch, ca. 6 €!

2. Wenn ich Geld zurückerstattet bekomme, hier Strom von den Stadtwerken, muss ich das auf das gleiche Konto buchen und mit Vst????

Danke für eure Hilfe!!!!!! :D
Benutzeravatar
Master24
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 995
Registriert: 06.04.2006, 23:16
Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
Software: Andere
Wohnort: Grafing bei München

#2

19.10.2007, 07:13

Also zu 1. würde ich ja sagen, dass überzahlte Beträge grundsätzlich zurückzuerstatten sind. Sind laut KFB auch mehr als beantragt festgesetzt worden? Und was meint Chef dazu? Wenn der die 6 EUR, was wahrscheinlich ist, behalten will, dann "normal" als Honorar incl. USt verbuchen.

2. Steuerrechtlich ist das eine SEHR gute Frage. Wüsste nicht, wie das zu buchen wäre.

LG
Master24
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Benutzeravatar
Taddy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 439
Registriert: 13.06.2007, 20:26
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
Software: a-jur
Wohnort: Schleswig-Holstein

#3

19.10.2007, 07:17

Bei 2. würde ich sagen, dass Du den Buchungssatz dann genau umgekehrt buchen musst. Also Bank an Vorsteuer an Energiekosten (o. ä.).
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
Benutzeravatar
Master24
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 995
Registriert: 06.04.2006, 23:16
Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
Software: Andere
Wohnort: Grafing bei München

#4

19.10.2007, 07:20

Würde am ehesten Sinn machen, denn die Kosten vorher sind ja auch mit Vorsteuer (halt eben nur im Soll) gebucht worden. Dass ich da nicht draufkomme zeigt, dass ich hier mit der Buchhaltung nix am Hut hab. *g*
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

19.10.2007, 08:42

zu 1.: wenn das der festgesetzte Betrag ist, würd ich ihn "nachbuchen", dann ist dein Konto ausgeglichen

zu 2. jo, genau, für RA MIcro Benutzer: Erstattung Ausgaben, also Als Einnahme buchen und dann halt den BEtrag den du bekommen hast mit USt. 19 %
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#6

19.10.2007, 09:30

zu 1. ich verbuche solche Sachen immer als durchlaufenden Posten - wenn das Geld dann erstattet wird, ist das Konto wieder glatt und es gibt keine Berührung mit anderen Konten - wenn man das Geld allerdings behalten will, sollte man es lieber so verbuchen, als hätte man einen Kostenrechungseingang. Bei einer Steuerprüfung könnte man sonst ganz schön ins schwimmen kommen, wenn die Steuer nicht abgeführt worden ist.

zu 2. Die Erstattung der Stromrechung habe ich als Gutschrift auf dem Konto für Energiekosten o.ä. verbucht - nur eben mit einem Minunsbetrag. Die Energiekosten wurden durch die Gutschrift gemindert (man hat das Geld ja auch zurückbekommen, weil man zuviel bezahlt hat) und die Vorsteuer wird durch das negative Vorzeichen auch geändert (da man den Betrag "nicht bezahlt hat, sondern zurückbekommen hat, kann man ihn auch nicht geltend machen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#7

20.10.2007, 11:43

@Smilie: zu 1.: wie, du verbuchst Rechnungen als durchlaufende Posten??!

zu 2.: ich sagte ja bereits wie das bei RA Micro zu buchen ist, da ist das etwas anders als ohne Programm, es gibt nur Einnahmen oder Ausgaben, also + oder -
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#8

23.10.2007, 10:18

@ Pepsi - ich verbuche den Gesamtbetrag als Zahlungseingang und als Gegenkonto würde ich dann das Gebührenkonto nehmen und für den Restbetrag dann das Konto durchlaufende Posten (geht jedenfalls so bei Lexware).
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#9

23.10.2007, 10:19

ach so - hab 2. vergessen: dann eben als Einnahme verbuchen
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#10

23.10.2007, 14:10

und wo ist deine Sollstellung zu den eingegangenen durchl. Posten?
Antworten