Verfasst: 23.11.2007, 10:58
Hallo Pepsi, vielen Dank für die Info !
Gem. § 4 I Nr. 6 Satz 1 u. 2 EStG i.V.m. § 9 I Satz Nr. 4 u. 5 Satz 1 bis 6 und Abs. II EStG kann der Unternehmer genauso wie der Arbeitnehmer Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte steuerlich als Betriebsausgaben in Form der Entferungspauschale i.H.v. 30 Cent/km geltend machen.
Genauso wie für Arbeitnehmer wurde diese Regelung ab dem Jahr 2007 gestrichen. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Fahrten ab dem 21. km absetzbar sein. Gegen diese Regelung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Da also nach den o.g. Regelungen auch der Unternehmer die Entferungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen kann, dürfte sich die Frage "OB" diese Kosten als Betriebsausgaben gebucht werden können erübrigen. Fraglich ist nur auf welche Konten gebucht wird, und welche Lösung RA-Micro dafür anbietet.
Gem. § 4 I Nr. 6 Satz 1 u. 2 EStG i.V.m. § 9 I Satz Nr. 4 u. 5 Satz 1 bis 6 und Abs. II EStG kann der Unternehmer genauso wie der Arbeitnehmer Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte steuerlich als Betriebsausgaben in Form der Entferungspauschale i.H.v. 30 Cent/km geltend machen.
Genauso wie für Arbeitnehmer wurde diese Regelung ab dem Jahr 2007 gestrichen. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Fahrten ab dem 21. km absetzbar sein. Gegen diese Regelung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Da also nach den o.g. Regelungen auch der Unternehmer die Entferungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen kann, dürfte sich die Frage "OB" diese Kosten als Betriebsausgaben gebucht werden können erübrigen. Fraglich ist nur auf welche Konten gebucht wird, und welche Lösung RA-Micro dafür anbietet.