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Verfasst: 18.09.2007, 16:27
von Curry
Ach menno, ich hatte da erst so ein aktuelles Buch gelesen, da stand das drin. Das Buch hat aber Chef mit nach Hause genommen. So ein Mist...

Verfasst: 18.09.2007, 16:27
von Kimmy
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG hat als Aktuellstes für 2004 folgendes geschrieben:
Im Gegensatz zu den geschäftlichen Bewirtungskosten sind betrieblich veranlasste Bewirtungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Ein betrieblicher Anlass liegt z.B. vor, wenn Sie die eigenen Mitarbeiter zum Essen einladen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie mit der bei Ihnen beschäftigte Ehefrau gemeinsam essen gehen. Bewirten Sie dagegen Mitarbeiter anderer Unternehmen, sind diese Kosten nur zu 70% abzugsfähig. Bei einem gemischten Personenkreis aus eigenen und fremden Mitarbeitern müssen Sie die Teilnehmer sogar exakt auseinander dividieren. Nur die Vorsteuer können Sie zu 100% abziehen.

Hilft das weiter?

Verfasst: 18.09.2007, 16:32
von Janin
Dieser Meinung ist ja auch mein Chef mit 100 %. Jetzt habe ich zwei Meinungen. Bin jetzt ehrlich gesagt, immer noch nicht schlauer. Werde nachher mal meine Freundin anrufen und die fragen. Sie ist Steuerfachwirtin und muss das wissen, was jetzt richtig ist. Bin mal auf ihre Antwort gespannt.

Verfasst: 18.09.2007, 16:33
von StineP
Sagt Kimmy aber doch nicht...

Bei Geschäftspartner (andere Unternehmen) 70 %
bei eigenen Angestellten 100 %

Verfasst: 18.09.2007, 16:37
von Janin
also ihr lieben .. habe mich beim steuerberater erkundigt.

bewirtungsbelege nicht essensbelege (war falsch von mir geschrieben) sind nur zu 70 % abzugsfähig.

der steuerberater hat mir noch was von handelsrechtlich 100 % an den kopf geredet. habe das ganze nicht verstanden.

also 70 % sind nur abzugsfähig. stine hat recht.

Verfasst: 18.09.2007, 16:42
von StineP
daran hast du gezweifelt?? Ich arbeite in einer Wirtschaftskanzlei bei einem Fachanwalt für Steuerrecht. Mein Chef würd mich lynchen, wenn ich sowas nicht wüsst ;)

Verfasst: 18.09.2007, 16:44
von Janin
doch habe dir schon geglaubt, weil ich ja auch dieser meinung war und bin. aber dann kommt mein chefchen stellt ne behauptung auf und einige stimmen dieser meinung noch zu. da stehste einfach zwischen drin.

Verfasst: 18.09.2007, 16:50
von StineP
Wir müssen uns viel öfter mal richtig durchsetzen ;)

Verfasst: 18.09.2007, 20:17
von Pepsi
davon hab ich noch nie was gehört, das macht wohl unser steuerberater selbst!? ich buche nur die Rg bei Bewirtung intern mit 7 % oder n anderes konto mit 19 % (weiß jetz nich mehr wie das heißt).. :?:

Verfasst: 18.09.2007, 20:38
von StineP
weiß ich auch nicht, was du meinst ;) Bei uns heißt das alles Bewirtungskosten...