Offene Auslagen

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JanaF123
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#11

22.05.2013, 16:16

@marilyn, genau das Gleiche erlebe ich gerade. Die Akten können nicht abgelegt werden, da Auslagen offen sind. Und wie du geschrieben hast, ist es schon peinlich 12 € vom Mandanten zurück zu verlangen, wenn er schon mehrere hundert Euros bezahlt hat. Ich bin mir nicht sicher bezüglich der Wahl eines Sachkonto für die Ausbuchung der offenen Auslagen. Ich schwanke zwischen dem Aufwandskonto 40xx (dort buchen wir schon die steuerpflichtigen Auslagen) und dem Aufwandskonto 49xx. Welches Konto hast du dafür eingerichtet? Ich muss langsam die Sachen umbuchen, da sich schon einige Akten zum Ausbuchen stapeln :( . Für dein Tip wäre ich dankbar.

Eine schöne Woche noch :lol: und ab in den Kampf mit den Zahlen :huepf !!!

LG!
joja
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#12

10.07.2013, 06:55

Hallo,

die Auslagen dürfen auf keinen Fall gegen Honorar gebucht werden. Das haut Dir jeder Prüfer um die Ohren. Umgebucht werden solche offenen Auslagen gegen Konto sonstige Kosten oder ein passendes Kostenkonto (z.B. Mandanten-Auslagen für Kurier gegen Euer Kanzlei-Kostenkonto Taxi,Kurierdienste). Auch eine Gutschrifterstellung über den Betrag bringt nichts. Die Rechnung ist an den Mandanten gegangen. Die von ihm gezahlte Umsatzsteuer wird dem FA geschuldet. Punkt. Da kann intern nicht einfach eine Gutschrift erstellt werden. Wozu auch. Die umgebuchten Auslagen werden durch das Verbuchen auf Kostenkonto abgesetzt.

LG
Joja
JanaF123
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#13

12.07.2013, 19:42

so sehe ich es auch joja,genau die umst hat mir die kopfschmerzen bereitet.bei uns war es gängliche praxis, die auslagen aus dem honorar auszubuchen.als ich die buchhaltung dieses jahr übernommen habe,war das erste,was ich geändert hatte.ich habe ein konto "ausgebuchte auslagen" im 49xx bereich eingerichtet und alles aus den aktenkonten hingebucht.

lg
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