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Re: Dringend!!! Lohnbuchhaltung - Gehalt

Verfasst: 04.01.2013, 09:09
von Kasimir1603
OK, also jetzt ganz genau

Derzeit zahlt Dein AG für Dich als Minijobber

bei 320 Euro monatlich Abgaben von max. 30,88% = 98,82 Euro
bei 400 Euro monatlich Abgaben von max. 30,88% = 123,52 Euro

Ab Jan. 2013 dürfen Minijobber sogar bis 450 Euro verdienen. Dann würden sich 30,88% auf 138,96 Euro belaufen, die er abführen müsste.

Wenn wir davon ausgehen, dass Du künftig ein Bruttogehalt von 720 Euro verdienen würdest ergäben sich folgende Abgaben:

Arbeitgeber

KV 7,3% = 52,56 Euro
PV 1,025% = 7,38 Euro
RV 9,45% = 68,04 Euro
AV 1,5% = 10,80 Euro
Umlage U1 1,8% = 12,96 Euro (bei einer 70%igen Erstattung im Krankheitsfall)
Umlage U2 0,33% = 2,38 Euro
Insolvenzuml. 0,15 % = 1,08 Euro

insgesamt 21,56 % = 155,20 Euro

Mithin beträgt die differenz zwischen den Abgaben die der AG mehr abführen müsste bei einem

320 Euro-Minijob 155,20 - 98,82 = 56,38 Euro
400 Euro-Minijob 155,20 - 123,52 = 31,68 Euro
450 Euro-Minijob 155,20 - 138,96 = 16,24 Euro


Weiter abzuführen wären bei einem 720 Euro-Brutto-Verdienst noch die Arbeitnehmeranteile an den Sozialabgaben, diese werden jedoch von Deinem Bruttolohn in Abzug gebracht und betragen:

Arbeitnehmer

KV 8,2% = 59,04 Euro
PV 1,275% = 9,18 Euro
RV 9,45% = 68,04 Euro
AV 1,5% = 10,80 Euro

insgesamt 20,43 % = 147,06 Euro

Das entspricht mithin einem Nettoverdienst von 720,00 - 147,06 = 572,94 Euro.

Wie bereits gesagt, Lohn- und Kirchensteuer werden bis zu einem Bruttogehalt von einschl. 900,00 nicht fällig. Erst wenn Du über 900 Euro brutto verdienst, werden Lohn- und Kirchensteuer relevant.

Also alles jetzt nicht so die Unsummen, die er abführen müsste :wink: