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Verfasst: 16.08.2008, 18:14
von Gruftie
Gruftie, aber das hatten wir hier ja schon so oft erklärt, dass das falsch ist.
Sorry Curry, aber das ist wohl an mir vorbeigegangen... :oops:

Da werd ich meinen Chef wohl darauf hinweisen müssen...

Verfasst: 17.08.2008, 17:41
von Ernie
Okay, also wenn der Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt er die Originalrechnung und die RS eine Abschrift / Kopie davon.

Was ist aber, wenn Mdt. eine Selbstbeteiligung zu übernehmen hat? The same?

Verfasst: 17.08.2008, 18:10
von Curry
Der Mdt. bekommt immer die Originalrechnung. Die Rechnung wird ja auch auf ihn ausgestellt, weil er Auftraggeber und damit Rechnungsempfänger ist.

Verfasst: 17.08.2008, 18:20
von Ernie
Dann muss ich eigentlich immer davon ausgehen, pro Akte zwei Rechnungsnummern zu vergeben, insbesondere, wenn ich von der Selbstbeteiligung keine Kenntnis habe.

Wenn RS ihren Teil angewiesen hat, wird eine Gutschrift über die GESAMTRechnung gegenüber Mdt. erteilt (obwohl nur ein Teil gezahlt wurde) und dann eine neue Rechnung über seinen Anteil!?

Boh, was für ein doofes Thema!

Verfasst: 17.08.2008, 18:34
von Curry
Nein, du machst eine Rechnung mit einer Rechnungsnummer an den Mdt. Die Originalrechnung bekommt der Mdt., eine Kopie geht an die RS. Die RS braucht keine Originalrechnung.

Wenn es eine SB gibt, dann schickst du dem Mdt. trotzdem die volle Rechnung und teilst ihm mit, dass er die SB überweisen soll. Genauso läuft es bei der MwSt.

Verfasst: 17.08.2008, 20:53
von Nadine84
Hi, wir machen das auch so im Büro. Am Anfang haben wir es auch immer falsch gemacht. Aber jetzt geht die Originalkostenrechnung an den Mandanten und eine Abschrift der gleichen Rechnung geht an die RS.
Lg Nadine

Verfasst: 18.08.2008, 06:49
von Ernie
:thx

Verfasst: 03.09.2008, 14:31
von Maddel
Jepp... so machen wir das auch...
Mandant bekommt Original und RSV nur die Kopie.
Und Annotext fragt doch bei der Rechnungserstellung nach, ob auch an die RSV abgerechnet wird... bei der Ansicht kommt dann immer so ein schöner Text für den Mandanten drunter, dass die Rg. auch an die RSV geschickt wird... bla, bla...
Und wir schreiben dann immer nochmal die Anteile drunter, wer was zu zahlen hat, damit auch ja nix vergessen wird *grins*

Verfasst: 03.09.2008, 18:44
von Pepsi
jo genauso und nicht anders: der EINZIGE der ne "OriginalRg mit RgNr usw." zu bekommen hat, ist der Mandant und sonst niemand... (mal abgesehen davon, dass wir der Haftpflichtvers. in Unfallsachen auch immer ne Originalrg schicken, sonst ruft der Mdt an: "aber ich bin doch nicht schuld, warum soll ich das jetzt bezahlen etc.."