Mietvertrag als Rechnung?

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domel 3008
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#1

30.03.2010, 13:22

Hallöchen....

ich hab sonst nicht viel mit Buchhaltung zu tun, daß macht unserer Steuerberater, aber jetzt steh ich zwischen zwei Fronten und weiß nicht weiter. Hoffe, ihr könnt vielleicht nen bissl Licht ins Dunkle bringen. :D

Wir haben den Steuerberater vor kurzem gewechselt und der möchte jetzt gerne für unsere monatliche Miete ne Rechnung sehen! Wir bekommen aber keine Rechnung. Und den Mietvertrag hat er schon, reicht ihm aber nicht, da der 2003 geschlossen wurde und da noch der alte Steuersatz von 16 % enthalten ist. Er meint, daß ich zwingend ne Rechnung brauche, da wir zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und wenn wir für die Miete keine Rechnung vorweisen können, dann dürften wir wohl auch diesen Betrag nicht zur Vorsteuer beziehen.
Daraufhin hat er mir ne Musterrechnung für ne Dauermietrechnung geschickt mit nem Verweis auf den §14(2) UStG, aber daraus werd ich auch nicht schlau. Hab dann unseren Vermieter angerufen und gefragt, ob die denn ne DAuermietrechnung (für das Jahr 2009) ausstellen würden, aber der sagte nur, daß er so etwas nicht kennt und auch nicht machen würde, denn wo würde er denn hinkommen, wenn er für alle seine gewerblichen Mieter ne Rechnung ausstellt, denn seine anderen Mieter bräuchten wohl auch nicht so eine Rechnung.

Mein Chef hingegen meint, daß der Mietvertrag als Rechnung reicht. Aber ich hab irgendwo im Internet gelesen, daß man dann weitere Belege beifügen kann, um die nötigen Angaben (die ja theoretisch in einer normalen Rechnung enthalten sein sollten) nachzuweisen.

Könnt ihr mir sagen, wie es bei euch gemacht wird oder was ihr davon haltet?
Muss ich dann jetzt rückwirkend bis 2003 die Rechnung vom Vermieter einfordern oder brauch ich doch keine und muß vielleicht nur den Mietvertrag ändern lassen?
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Kasimir1603
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#2

30.03.2010, 13:36

Also wir haben von unserem Vermieter lediglich einen kurzen Schriebs bekommen, dass sich die Miete aufgrund USt-Erhöhung zum ... auf ... € brutto erhöht. Mehr nicht. Als die Steuerprüfung da war, wurde da auch nix moniert. Die Dame vom FA fragte lediglich nach dem Mietvertrag, der Änderungsmitteilung, machte sich eine Kopie von beidem und gut war.
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domel 3008
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#3

30.03.2010, 13:42

Also hat der Mietvertrag mit dem Änderungsschreiben ausgereicht? Jedenfalls fürs Finanzamt...
...und was sagt euer Steuerberater?

*bin gerade auf der Suche nach diesem verdammten Schreiben zur Änderung des Steuersatzes.... :(
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Kasimir1603
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#4

30.03.2010, 13:52

Wir haben keinen Steuerberater. Ich mache die Buchhaltung komplett mit jährlicher Steuererklärung etc. selbst für uns hier :)

Wichtig ist, dass es im Falle einer Prüfugn durch das Finanzamt als ausreichend und gültig anerkannt ist. Und das Finanzamt schaut sich die Kontoauszüge und die dazugehörigen Belege an. Bei der Miete - sollte sich die von der Nettohöhe nicht geändert haben aufgrund von Erhöhrung Betriebsnebenkosten oder so - sagte die Dame vom FA, dass es völlig ausreichend ist, dem FA eine Kopie des Mietvertrags sowie etwaiger Nachträge und Änderungsschreiben vorzulegen.
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#5

30.03.2010, 13:57

Habe ich noch nie gehört, daß man so was vorlegen muß und mußte ich auch in den fast 14 Jahren hier in der Kanzlei auch noch nie. Die gezahlte Miete läßt sich doch auch anhand des Buchungsjournals nachweisen und im Zweifelsfalle wird das Finanzamt schon DM-Beträge in Euro umrechnen und statt 16 auch 19% ausrechnen.
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domel 3008
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#6

30.03.2010, 13:59

wow...du machst die ganze buchhaltung inkl. Steuererklärung alleine? respekt...wie viele Anwälte arbeiten denn in deiner Kanzlei?

Also die Nettomiete hat sich bei uns schon öfters geändert und somit ja auch die Gesamtmiete...
Hab jetzt das Schreiben zur Änderung des Steuersatzes gefunden und da steht sogar am Ende (wie auch in dem letzten Schreiben des Vermieters) "Diese Mieterhöhung enthält in Verbindung mit Ihrem Mietvertrag alle vom Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung und gilt gleichermaßen als Dauerrechnung."

In dem letzten Schreiben der Mieterhöhung ist ja dann auch der "neue" Umsatzsteuersatz ersichtlich....also müsste es ausreichen dem Steuerberater, der ja schon den Mietvertrag hat, noch das letzte Schreiben zur Mieterhöhung zu schicken....oder auch das Schreiben wo der Steuersatz erhöht wurde? Was meinst du?

Sorry, das ich noch so viel dazu frage, aber für mich das alles Neuland und ich hab schon eine Ewigkeit gebrauch um mich da reinzufinden....danke jedenfalls für deine hilfe :D :thx
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#7

30.03.2010, 14:04

Jep, ist vollkommen ausreichend, wenn Du das so machst. Der soll sich net so anstellen und aus ner Mücke nen Elefanten machen. Wenn sogar das FA es nicht für erforderlich hält, dann soll er mal den Ball flach halten :auslach

Wegen Deiner Frage, sind 4 Anwälte und 2 Refas hier in der Kanzlei und ja ich mach des alles alleine :mrgreen:
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