ich hab sonst nicht viel mit Buchhaltung zu tun, daß macht unserer Steuerberater, aber jetzt steh ich zwischen zwei Fronten und weiß nicht weiter. Hoffe, ihr könnt vielleicht nen bissl Licht ins Dunkle bringen.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Wir haben den Steuerberater vor kurzem gewechselt und der möchte jetzt gerne für unsere monatliche Miete ne Rechnung sehen! Wir bekommen aber keine Rechnung. Und den Mietvertrag hat er schon, reicht ihm aber nicht, da der 2003 geschlossen wurde und da noch der alte Steuersatz von 16 % enthalten ist. Er meint, daß ich zwingend ne Rechnung brauche, da wir zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und wenn wir für die Miete keine Rechnung vorweisen können, dann dürften wir wohl auch diesen Betrag nicht zur Vorsteuer beziehen.
Daraufhin hat er mir ne Musterrechnung für ne Dauermietrechnung geschickt mit nem Verweis auf den §14(2) UStG, aber daraus werd ich auch nicht schlau. Hab dann unseren Vermieter angerufen und gefragt, ob die denn ne DAuermietrechnung (für das Jahr 2009) ausstellen würden, aber der sagte nur, daß er so etwas nicht kennt und auch nicht machen würde, denn wo würde er denn hinkommen, wenn er für alle seine gewerblichen Mieter ne Rechnung ausstellt, denn seine anderen Mieter bräuchten wohl auch nicht so eine Rechnung.
Mein Chef hingegen meint, daß der Mietvertrag als Rechnung reicht. Aber ich hab irgendwo im Internet gelesen, daß man dann weitere Belege beifügen kann, um die nötigen Angaben (die ja theoretisch in einer normalen Rechnung enthalten sein sollten) nachzuweisen.
Könnt ihr mir sagen, wie es bei euch gemacht wird oder was ihr davon haltet?
Muss ich dann jetzt rückwirkend bis 2003 die Rechnung vom Vermieter einfordern oder brauch ich doch keine und muß vielleicht nur den Mietvertrag ändern lassen?