Buchung Ratenzahlungen

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Chris-
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#41

15.02.2010, 09:18

Hm, ist ja alles irgendwie noch nicht so ganz das Gelbe vom Ei.

Ich weiß auch nicht, vielleicht seh ich das ja alles völlig falsch, aber die einzelnen Ratenzahlungen der Schuldner sind ja grundsätzlich erstmal Fremdgeld, oder?
Mein Gebührenschuldner ist ja der Mandant und nicht der Schuldner.
Ich verwalte somit das Geld ja theoretisch nur für den Mandanten.
Der Mandant kann die Gebühren dann ja wieder vom Schuldner zurückfordern als Verzugsschaden.
Wenn ich die Raten also als Fremdgeld verbuche, was sie ja erstmal auch sind, dann dürfte das doch auch steuerlich richtig sein, oder?
Die Rechnung stelle ich dann erst nachdem die Gebühren bezahlt sind und verrechne das im Prinzip mit dem Fremdgeld des Mandanten, oder?
Somit habe ich ja auch erst dann eigene Einnahmen, wenn die Verrechnung Gebühren - Fremdgeld erfolgt ist, oder?
Und somit müsste ich auch dann erst die USt abführen, richtig?
beginner
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#42

16.02.2010, 03:30

Chris,

mit Euerer Pauschale statt einer Honorarrechnung seid Ihr vermutlich nicht der Regelfall.

Wir hatten

jede Ratenzahlung zunächst auf Fremdgeld verbucht,
bis das Honorar gedeckt war,
dann die Rechnung geschrieben, verrechnet und umgebucht,
den Rest und weiteres Fremdgeld an den Mandanten weitergeleitet.

Wann der Anwalt seine Rechnung schreibt, ist seine Sache. Er kann sie auch früher schreiben und stehen lassen.

Das FA hat das nicht zu interessieren, so lange der RA nicht bilanziert.
Viele Grüße, Beginner
Chris-
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#43

16.02.2010, 08:48

Das ist ja genau das was ich wissen wollte.
Die Pauschale ist bei mir auch nicht die Regel.
Die wird nur berechnet, wenn eben kein Cent beim Schuldner zu holen ist.
Ansonsten sind meine Gebühren analog der RVG.

Wie sieht es dann in der Steuererklärung aus?
Da kommen dann wohl, da es ja eigentlich erstmal nur Fremdgeld ist, nur die Einnahmen rein, die auch tatsächlich schon abgerechnet wurden, oder?
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#44

17.02.2010, 08:35

Problem ist nur, dass FG unverzüglich an den Mandanten auszukehren ist und nicht etwa - je nach Höhe der Gebühren mit denen später verrechnet werden soll - bis zu mehreren Monaten oder Jahren bei dem RA zu verbleiben hat.

Wenn Du jedoch diesen Weg wählst und alles erstmal auf FG buchst, dann erscheint das natürlich nicht als Einnahme in der Steuererklärung ganz klar.

Ich haltes es dennoch für bedenklich und könnte mir vorstellen, dass bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt da Ärger vorprogrammiert sein kann (aber nicht zwingend muss). Ggf. könnte man ja die Vereinbarung mit dem Mdt. dahingehend ergänzen, dass eben so verfahren wird - FG einbehalten bis Gebühren getilgt sind und dann umbuchen - sofern das nicht schon so in Eurer Vereinbarung drinnen steht.
Ciao Kasi

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(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#45

17.02.2010, 10:58

Genau so steht es nämlich auch in unseren Vereinbarungen drin, dass die Zahlungen der Schuldner zunächst als Fremdgeld bis zur vollständigen Bezahlung der Gebührenforderung bei uns verbleiben und mit diesen zu verrechnen sind. Danach wird das Fremdgeld unverzüglich an den Mandanten weitergeleitet.

Okay, super.
Ihr wart mir wirklich eine riesen Hilfe!
Wenn ich euch mal helfen kann meldet euch bitte!
Vielen, vielen Dank nochmal!
Ihr seid echt Spitze!
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