Buchung Ratenzahlungen

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Chris-
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#31

12.02.2010, 17:39

Gute Frage.

Aber einem Mandanten klar zu machen, der z.B. Mietrückstände von 6000 Euro von seinem Schuldner hat und selbst nahe an der Privatinsolvenz steht, dass er erstmal 1000 Euro oder so bezahlen muss und die dann später vielleicht wieder bekommt, wenn der Schuldner zahlt wird nicht gerade leicht.
Verstehst du was ich mein?

Deshalb vereinbaren wir so gut wie immer, dass die Gebühren zunächst gestundet werden und die Zahlungen des Schuldners zuerst auf unsere Gebühren berechnet werden. Nur wenn eben keine Zahlungen des Schuldners erfolgen lassen wir und die Gebührenforderung abtreten und der Mandant bezahlt eine Pauschale.

Wie muss ich es dann verbuchen? Es geht mir hier nur um die Raten mit denen der Schuldner die Gebühren begleicht.

a) Fremdgeld und nach Rechnungsstellung umbuchen auf Gebühren 0% (USt beim Mandant anfordern)
b) Gebühren 0% (USt zahlt Mandant)

Ich steh gerade echt auf dem Schlauch.
Einen Kurs wollte ich schon lange machen, aber bisher hat es sich nicht ergeben und die Buchhalterin hat es gemacht. Werde aber auf alle Fälle den nächsten machen, versprochen!
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#32

12.02.2010, 17:51

Dann laß es im FG liegen, finde ich zwar immer noch nicht richtig, aber wenn ihr solche Vereinbarung macht mit den Mandanten :roll

Alles andere mit 0% ist schlicht falsch und steuerrechtlich heiß, würde ich nie machen. Im FG liegen lassen ist immer noch bedenklich, sage ich ganz klar ;)
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#33

12.02.2010, 17:53

Wie könnte man es dann anders machen ohne das der Mandant von Anfang an eine Rechnung bekommt die er auch gleich bezahlen muss?
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#34

12.02.2010, 19:37

Du könntest die Rechnung an den Mandanten ganz normal erstellen und ihm sagen, dass der RE-Betrag, also die USt. die er zahlen muss, nicht sofort fällig wird, sondern erst dann und dann. Dann ist zwar eine RE im Umlauf, aber Du hast eine korrekte Sollstellung im Aktenkonto, der Mdt. ne gescheite RE und Du kannst ordentlich und unkompliziert buchen
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#35

12.02.2010, 19:40

Aber nicht mit 0% ;)
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#36

12.02.2010, 20:04

Und was, wenn der Schuldner eben nichts zahlt und nur die vereinbarte Pauschale fällig wird?
Ist ja alles für den Mandanten auch nicht so unaufwendig.
Und die Zahlungen müsste ich dann mit Gebühren 19 % verbuchen, oder?
D.h. ich müsste mit jeder Zahlung die Umsatzsteuer abführen, richtig?

Wie wäre es den, wenn man alle zahlungen wirklich erstmal als Fremdgeld verbucht und erst dann eine Umbuchung macht, wenn eben die Gebühren komplett bezahlt sind. Dann USt anfordern und abführen.
Damit wäre ja der Gebührenumsatz erst dann entstanden, wenn die Gebühren eben komplett bezahlt sind und die Umbuchung von Fremdgeld auf Gebühren 0 % gemacht ist.
Ist das so richtig oder mache ich gerade einen Denkfehler?
Im Prinzip ist ja jede Zahlung des Schuldners Fremdgeld da er ja nicht mein direkter Gebührenschuldner ist. Richtig?
Fände ich wesentlich praktikabler als erst eine Rechnung stellen, dann dem Mandanten sagen zahl es erstmal nicht, ich sag dir dann wann, dann jede Rate mit Gebühren 19% buchen, pro Rate den USt abführen und dann am Ende dem Mandant sagen, so jetzt brauch ich die USt. Und vor allem, was ist wen eben doch nichts rein kommt. Dann muss ich die Rechnung wieder stornieren und ihm eine neue machen mit der Pauschale.
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#37

12.02.2010, 20:08

Und die Zahlungen müsste ich dann mit Gebühren 19 % verbuchen, oder?
D.h. ich müsste mit jeder Zahlung die Umsatzsteuer abführen, richtig?
So ist es ;)
Und was, wenn der Schuldner eben nichts zahlt und nur die vereinbarte Pauschale fällig wird?
Ist ja alles für den Mandanten auch nicht so unaufwendig.
Warum? Er bekommt doch sein Geld, halt in Raten oder nicht? Haltet ihr das auch fest, bis alles bezahlt wurde?
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#38

12.02.2010, 20:10

Und was machst du, wenn der Schuldner alle Gebühren bezahlt, einen Teil der HF und dann nichts mehr und du mit dem Mandanten eine Pauschale vereinbart hast? Zahlst du ihm dann die Gebühren, die ihr schon vereinnahmt habt wieder zurück?
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#39

13.02.2010, 10:23

Die Pauschale wird nur dann fällig, wenn die Forderung komplett uneinbringlich ist (z.B. Privatinsolvenz, etc.).

Wenn der Schuldner unsere Gebühren bezahlt erhält der Mandant eine Rechnung in dem die Gebühren schon abgezogen sind und wird zur Zahlung der USt aufgefordert.
Jede weitere Rate wird dann sofort an ihn ausgekehrt.

Wäre diese Möglichkeit möglich?

"Wie wäre es den, wenn man alle zahlungen wirklich erstmal als Fremdgeld verbucht und erst dann eine Umbuchung macht, wenn eben die Gebühren komplett bezahlt sind. Dann USt anfordern und abführen.
Damit wäre ja der Gebührenumsatz erst dann entstanden, wenn die Gebühren eben komplett bezahlt sind und die Umbuchung von Fremdgeld auf Gebühren 0 % gemacht ist.
Ist das so richtig oder mache ich gerade einen Denkfehler?
Im Prinzip ist ja jede Zahlung des Schuldners Fremdgeld da er ja nicht mein direkter Gebührenschuldner ist. Richtig?
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#40

13.02.2010, 19:27

Die Möglichkeit ginge schon, ist aber steuerlich bedenklich, wie schon in vorherigen Beiträgen gesagt wurde. Ihr unterschlagt dem FA "erstmal" die angefallene Steuer auf die vereinnahmten "Gebühren", auch wenn diese vom Schuldner, der zwar nicht Eurer Kostenschuldner ist, aber im Rahmen der Raten erstmal eure Gebühren zahlt. Auch wenn es monatlich nur 19% auf 20, 30 oder 40 € sind, kann das bei einer Steuerprüfung arg ins Auge gehen und teuer werden. Man kann es ggf. dem FA erklären, aber ob der Steuerprüfer soooooooo kulant ist, dass er ein Auge zudrückt, darauf würde ich mich in der heutigen Zeit nicht mehr verlassen.

Du musst dem Mdt. ja die erstellte RE nicht gleich aushändigen. Vielleicht wäre es möglich, das Original in Absprache mit dem Mandanten erstmal zur Akte zu nehmen und nach Ausgleich der Gebühren durch den SChuldner schickt ihr dem Mdt. die RE mit einem Anschreiben, dass diese nun bezahlt werden muss. Doof wegen dem RE-datum, was dann vielleicht einige Monate zurückliegt, aber immer noch besser, als wegen Steuerhinterziehung vielleicht eins aufn Deckel kriegen ;)
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