Nein, hinter Gebühren 100% steht noch Umsatzsteuer oder so.
Den Kontenplan hab ich mir ausgedruckt, allerdings finde ich da nur das Konto 8000 100% USt und dann eben 8001 Versch. Sachen, 8002 Familiensachen, ..., 8006 Zivilsachen.
Buchung Ratenzahlungen
- Kasimir1603
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Ok, damit kann ich leider nix anfangen, weil ich wie gesagt kein RA-Micro habe und mir daher leider das Hintergrundwissen hinsichtlich Eures Kontenrahmens fehlt. Vielleicht kann Dir aber JSanny da noch helfen, die bucht ja glaub ich auch mit RA-Micro.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Okay, dir trotzdem vielen vielen Dank.
Ohne dich und die anderen wäre ich wirklich aufgeschmissen gewesen.
Kann mir noch jemand wegen dem Konto helfen?
Bei einer Umbuchung müsste ich das ja angeben, oder?
Welches muss ich dann nehmen, wenn ich es z.B. auf Fremdgeld gebucht habe, die Rate aber auf Gebühren 0% buchen muss?
Ohne dich und die anderen wäre ich wirklich aufgeschmissen gewesen.
Kann mir noch jemand wegen dem Konto helfen?
Bei einer Umbuchung müsste ich das ja angeben, oder?
Welches muss ich dann nehmen, wenn ich es z.B. auf Fremdgeld gebucht habe, die Rate aber auf Gebühren 0% buchen muss?
- Soenny
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Ich glaube so langsam, daß du erst mal eine Fibu-Schulung machen solltest bei RAM, Sorry sei mir nicht böse, aber hört sich an, als würden dir da schon die Grundlagen fehlen.
Erst hast du gesagt, der Mandant bekommt erst Geld, jetzt willst du Gebühren mit 0% buchen. Warum denn?
Wenn erst der Mandant Geld bekommt, buchst du den Eingang auf Fremdgeld, da wird sonst nix verteilt auf USt. oder Gebühren!
Die Verrechnung im Mandantenkonto wird doch so gemacht, wie das Konto auch angelegt wurde, was interessiert dich denn da die USt.?
Wenn ihr erst abrechnet, wenn der Mandant alles hat, inkl. eurer Gebühren, mußt du dir doch um USt. überhaupt keine Gedanken machen jetzt, weil ihr doch keine Gebühren bezahlt bekommt wie du sagst, weder mit, noch ohne USt.
Und in deinem Jahresabschluß tauchen doch nur die Einnahmen auf, die ihr auch hattet und wenn du die Raten immer auf FG buchst und auch an den Mandanten auszahlst (!) sind das keine Einnahmen, sondern Fremdgelder, die nicht in der EÜ auftauchen oder in der Bilanz.
Erst hast du gesagt, der Mandant bekommt erst Geld, jetzt willst du Gebühren mit 0% buchen. Warum denn?
Wenn erst der Mandant Geld bekommt, buchst du den Eingang auf Fremdgeld, da wird sonst nix verteilt auf USt. oder Gebühren!
Die Verrechnung im Mandantenkonto wird doch so gemacht, wie das Konto auch angelegt wurde, was interessiert dich denn da die USt.?
Wenn ihr erst abrechnet, wenn der Mandant alles hat, inkl. eurer Gebühren, mußt du dir doch um USt. überhaupt keine Gedanken machen jetzt, weil ihr doch keine Gebühren bezahlt bekommt wie du sagst, weder mit, noch ohne USt.
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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@JSanny
ich habs so verstanden, dass Chris schon Honorar einnimmt und zwar vom Gegner, aber eben nur das nettohonorar. Die USt. darauf zahlt später - wenn die Nettogebühren UND die Hauptforderung durch den Schuldner bezahlt ist der Mandant dann. Und auch erst nach Zahlugn der Nettogebühren und der HF durch Schu wird eine Endrechnung an den Mdt. geschrieben, wo draus hervorgeht, wieviel USt. er jetzt noch zu zahlen hat.
ich habs so verstanden, dass Chris schon Honorar einnimmt und zwar vom Gegner, aber eben nur das nettohonorar. Die USt. darauf zahlt später - wenn die Nettogebühren UND die Hauptforderung durch den Schuldner bezahlt ist der Mandant dann. Und auch erst nach Zahlugn der Nettogebühren und der HF durch Schu wird eine Endrechnung an den Mdt. geschrieben, wo draus hervorgeht, wieviel USt. er jetzt noch zu zahlen hat.
Ciao Kasi
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Halte ich steuerrechtlich aber für äußerst bedenklich, er hat keine Umsätze 0%, der Mandant schuldet USt. auf die Gebühren, was zwischen Gläubiger und Schuldner ist, spielt keine Rolle.
Ich hatte das so verstanden, daß er jetzt gar kein Honorar in dem Sinne einnimmt, sondern der SC lediglich auf das Honoar zahlt (normale Verrechnung), das aber nur im FoKo, nicht im Aktenkonto.
Ich hatte das so verstanden, daß er jetzt gar kein Honorar in dem Sinne einnimmt, sondern der SC lediglich auf das Honoar zahlt (normale Verrechnung), das aber nur im FoKo, nicht im Aktenkonto.
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Nein, Honorar wird eingenommen und zwar im Idealfall direkt vom Schuldner.
Dazu werden seine ersten zahlungen immer erst mit unserem Honorar verrechnet.
Alos beispielsweise so:
Honorar 50 Euro zzgl. USt:
Rate 1: 20 Euro --> auf Gebühren netto
Rate 2: 20 Euro --> auf Gebühren netto
Rate 3: 20 Euro --> 10 Euro auf Gebühren netto, 10 Euro Fremdgeld
----------------------------------------------------------------------------------
Rechnung an Mandant wird erstellt und USt bei ihm angefordert
Rate 4: 20 Euro --> Fremdgeld
Rate 5: ...
Ist es so verständlicher?
Wie ich es jetzt alles verbuchen muss ist mir nun klar, was mir noch nicht so ganz klar ist, ist, auf welches Sachkonto RA-Micro mir meine Gebühren-Zahlungen verbucht.
Die reinen USt werden ja auf Konto 8000 gebucht, werden dei Gebühren dann jeweils auf die Referatskonten, also hier 8006 Zivilrecht gebucht und die eventuell enthaltenen USt (wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) abgezogen und auf Konto 8000 gebucht?
Dazu werden seine ersten zahlungen immer erst mit unserem Honorar verrechnet.
Alos beispielsweise so:
Honorar 50 Euro zzgl. USt:
Rate 1: 20 Euro --> auf Gebühren netto
Rate 2: 20 Euro --> auf Gebühren netto
Rate 3: 20 Euro --> 10 Euro auf Gebühren netto, 10 Euro Fremdgeld
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Rechnung an Mandant wird erstellt und USt bei ihm angefordert
Rate 4: 20 Euro --> Fremdgeld
Rate 5: ...
Ist es so verständlicher?
Wie ich es jetzt alles verbuchen muss ist mir nun klar, was mir noch nicht so ganz klar ist, ist, auf welches Sachkonto RA-Micro mir meine Gebühren-Zahlungen verbucht.
Die reinen USt werden ja auf Konto 8000 gebucht, werden dei Gebühren dann jeweils auf die Referatskonten, also hier 8006 Zivilrecht gebucht und die eventuell enthaltenen USt (wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) abgezogen und auf Konto 8000 gebucht?
- Soenny
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Dann guck mal in dein Aktenkonto, wie du die Gebühren da eingestellt hast, ja wohl nicht mit 0% oder wie?
Warum denn soooo kompliziert? :roll
Stell die Rechnung ins Soll mit 19 % und verrechne deine Rate von 20 € oder was auch immer ordentlich im Aktenkonto auf Gebühren, dann zahlt ihr doch nur auf die 20 € die USt. für den Monat wo die gebucht wurden.
RAM verteilt doch automatisch beim Buchen!
Du kannst nicht Gebühren mit 0% einbuchen, wenn du mit 19% im Soll hast, wie sieht das denn bitte für das FA aus? Ebenso kannst du keine KR mit 0% machen, auf welcher Grundlage denn? Der Mandant ist doch USt.-pflichtig!
D.h. du kannst das natürlich alles so machen, läßt RAM ja zu, finde ich aber bedenklich.
Warum denn soooo kompliziert? :roll
Stell die Rechnung ins Soll mit 19 % und verrechne deine Rate von 20 € oder was auch immer ordentlich im Aktenkonto auf Gebühren, dann zahlt ihr doch nur auf die 20 € die USt. für den Monat wo die gebucht wurden.
RAM verteilt doch automatisch beim Buchen!
Du kannst nicht Gebühren mit 0% einbuchen, wenn du mit 19% im Soll hast, wie sieht das denn bitte für das FA aus? Ebenso kannst du keine KR mit 0% machen, auf welcher Grundlage denn? Der Mandant ist doch USt.-pflichtig!
D.h. du kannst das natürlich alles so machen, läßt RAM ja zu, finde ich aber bedenklich.
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Die Rechnung gibt es ja erst, wenn entweder die Gebühren komplett durch den Schuldner bezahlt sind, oder wenn die Forderung eben uneinbringbar ist (dann zahlt Mandant).
Also im vorigen Beispiel wird die Rechnung z.B. erst nach der 3. Rate erstellt und dem Mandant zum Ausgleich der USt übersendet.
Vorher gibt es nur eine Berechnung für den Schuldner.
Verstehst du was ich mein?
Also im vorigen Beispiel wird die Rechnung z.B. erst nach der 3. Rate erstellt und dem Mandant zum Ausgleich der USt übersendet.
Vorher gibt es nur eine Berechnung für den Schuldner.
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Ja klar, aber dann hast du in der USt. Voranmeldung die Gebühren, die du mit Null einbuchst als Umsatz Steuersatz 0% wie begründest du das denn bitte im Zweifelsfall bei einer Prüfung?
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