Kostenverrechnungsblatt

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Nr. 13
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#1

07.01.2010, 18:45

Hallo Ihr Lieben,

momentan bin ich im 1. Lehrjahr und habe eine große Aufgabe vor mir.
Ich soll meinen Mitschülern etwas über das Kostenverrechnungsblatt beibringen. :shock: Das Problem ist nur, dass ich im Internet keine Informationen dazu finde. Da mir momentan ein Arbeitgeber fehlt :cry: , der mir dabei evtl. helfen könnte, wende ich mich an Euch!

Könnt Ihr mir evtl. Aufzeichnungen oder Erklärungen zum Kostenverrechnungsblatt zukommen lassen?

Würde mich über Unterstützung sehr freuen.. :oops:

Liebe Grüße
[b][[color=#BF0040]b]Gerecht und beharrlich.[/b][/color][/b]
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#2

07.01.2010, 19:55

Erklärung mal so kurz:

Für jeden Fall eines Mandanten wird eine Handakte mit einem Kostenverrechnungsblatt angelegt. In diesem sog. Kostenverrechnungsblatt werden fortlaufend und übersichtlich alle Einnahmen und Ausgaben, die in der betreffenden Sache anfallen, eingetragen. Zu den Einnahmen und Auslagen gehören das Honorar, die UST, die vorgelegten Kosten und das Fremdgeld.

:pcwink
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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tcb_w87
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#3

07.01.2010, 22:23

Habt ihr keine Schulbücher, in denen du das nachlesen kannst? Oder Unterlagen von den Lehrern?

Zusätzliche Infos noch neben denen von Gofi, die in meinem Schulbuch stehen:

Notare haben normalerweise kein Verrechnungsblatt, weil bei Ihnen die Gebühren aus den Urkunden zu sehen sind.

Aus steuerlichen Gründen soll so ein Kostenverrechnungsblatt auch geführt und 6 Jahre lang aufbewahrt werden (aber heutzutage ist das glaube ich in den meisten Kanzleien in der Software alles auf dem PC gespeichert, nehme ich mal an).

Aufbau des Kostenverrechnungsblatts:
Es gibt eine Spalte EINNAHMEN und AUSGABEN. In beiden Spalten gibt es mehrere Unterspalten wo auf beiden Seiten aufgeführt werden: Betrag, Honorar, MWSt., vorgelegte Kosten und Fremdgeld.
Der Betrag wird immer ganz vorne eingetragen und dann aufgeschlüsselt und zugeordnet. Zum Beispiel wenn der Betrag 100 Euro ist und das Honorar ist, dann steht unter Einnahmen:
Betrag: 100 Euro
Honorar: 81 Euro
MWSt: 19 Euro

Abschluss des Kostenverrechnungsblatts:
Alle einzelnen Spalten addieren.
Dann die Summe der Spalte Betrag bei Einnahmen minus die Summe der Spalte Betrag bei Ausgaben. Und das dann mit jeder Spalte machen.
Ergebnisse von Fremdgeld und vorgelegte Kosten müssen 0 ergeben.
Nr. 13
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#4

08.01.2010, 02:23

Schulbücher :shock: da habt Ihr/Du mir was voraus. Die gibt es an unserem OSZ nicht. Nur Gesetzestexte werden ab und an ausgeteilt.

Lieben Dank für die Informationen! :dankeschoen :)
[b][[color=#BF0040]b]Gerecht und beharrlich.[/b][/color][/b]
gkutes

#5

08.01.2010, 09:21

http://www.soldan.de/epages/Soldan.sf/d ... s/S3311500
schau mal, hier ist ein muster eines Kostenblattes von Soldan für Rechtsanwälte. Ob Notare andere brauchen, weiß ich leider nicht
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tcb_w87
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#6

08.01.2010, 13:53

Nr. 13 hat geschrieben:Schulbücher :shock: da habt Ihr/Du mir was voraus. Die gibt es an unserem OSZ nicht. Nur Gesetzestexte werden ab und an ausgeteilt.

Lieben Dank für die Informationen! :dankeschoen :)

Dann kann man als Lehrer aber schlecht von den Schülern verlangen einen Vortrag über etwas zu halten. Soll er wenigstens die Informationen auf einem Arbeitsblatt austeilen oder dir kopieren für eine Zusammenstellung.

Unabhängig davon, ob du gerade einen Arbeitgeber hast oder nicht. In der Kanzlei hätte ich keine Zeit mir etwas für die Schule erklären zu lassen.
ReNo1
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#7

11.01.2011, 14:29

gibt es irgendwo beispielaufgaben?
ReNo1
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#9

11.01.2011, 14:46

ich brauche aufgaben. ich hab ncihts zu dem thema. wir schreiben morgen einen test darüber.
im internet findet man gar nichts dazu. ich brauche aber beispiele. mit lösungen.
nati1985
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#10

11.01.2011, 15:18

Habt ihr in der Kanzlei keine rumliegen?
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
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