Rechnungsnummern und Datum

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ellimorelli
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#1

17.08.2009, 15:08

Hi

Wenn ich einer Rechnung eine Rechnungsnummer vergeben habe und die Rg nun seit wochen schon auf dem Tisch meines Chefs "schläft" kann ich die Rechnungsnr. dann anderweitig nutzen (überschreiben) ? oder müssen die Rechnungen auch datummäßig chronologisch sein?

Beispiel

Rg. -Nr. 41 vom 17.08.2009
Rg.-Nr. 42 vom 14.08.2009

wäre das Beispiel falsch?

LG und Danke
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Darkeyes
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#2

17.08.2009, 15:12

Die Rechnungen müssen (meines Wissens, kann mich aber gerne eines besseren belehren lassen...) nur mit der Rechnungsnummer chronologisch sein...

Rechnungsnummern im Übrigen nie überschreiben... Das bringt nur Chaos ins ganze System....
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
cahra
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#3

17.08.2009, 15:14

Rechnungsnummer und Datum müssen chronologisch sein, ich kann Dir aber gerad nicht sagen, wo es steht.
Viele Grüße von Cahra
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ellimorelli
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#4

17.08.2009, 15:18

und was macht man dann mit so einer rechnung die irgendwo schlummert?
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katuscha
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#5

17.08.2009, 15:41

Den Chef erziehen, dass er Rechnungen gleich unterschreibt. :wink:
JonesJess
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#6

17.08.2009, 15:47

Nur die Re-Nr. müssen chronologisch sein; Datum ist egal.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
slassm
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#7

17.08.2009, 15:52

Meines Erachtens ist es auch so, dass Re-Nr. chronologisch sein muss, Datum ist nicht so wichtig.

Wo des steht weiß ich grad nicht.

VG
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
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#8

17.08.2009, 15:55

RE-Nr. chronologisch, aber NIEMALS NICHT überschreiben!!! Geht gar nicht, einfach zum Chef gehen und ihn daran erinnern, die RE zu unterschreiben!!!!
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#9

17.08.2009, 16:19

#5: so seh ich das auch!

Und am besten triffst du in da wo's weh tut. Ich meine, die Rechnung könnte doch schon längst bezahlt sein ...
Vorausgesetzt der Mdt/RS hätte die Rechnung bereits erhalten ... :wink:
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
M.A.D
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#10

17.08.2009, 19:27

Da die Rechnungsnummern chronologisch vergeben werden müssen, wäre es m. E. unlogisch, wenn eine Rechnung vom 17.08. vor der Rechnung vom 14.08. erstellt wird. Dann sind sie ja nicht mehr chronologisch.

Siehe auch Wiki: Ursprünglich hatte das Wort Chronologie (von griechisch χρόνος, chrónos, „Zeit“ und λόγος, lógos, „Lehre“) schlicht die Bedeutung ‘Lehre von der Zeit’.

Das heißt, die Rechnungsnummern müssen zeitlich chronologisch vergeben werden, die jüngern Datums hat die höhere Rechnungsnummer.

Überschreiben geht gar nicht! Eine einmal erstellte Rechnung darf nicht mehr geändert werden (nur storniert - falls sie die Kanzlei noch nicht verlassen hat - oder gutgeschrieben - falls der Rechnungsempf. sie bereits erhalten hat - werden). Sonst gibts bei einer eventuellen Prüfung Ärger mit dem Finanzamt.

Wenn Chef von seinen Mandanten Geld haben will, muss er die Rechnungen schon unterschreiben und rausschicken, sonst wird es schwierig. Es ist also Erziehungsarbeit angesagt - so schwer das auch ist.
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