Hallo,
wir haben im Wege der ZV einen (geringen) Teil der Forderungen eingezogen. Weitere ZV-Maßnahmen laufen derzeit noch.
Wir haben hier schon viel verauslagt, die ZV-Gebühren/Kosten noch nicht abgerechnet, da die RS nur 3 Maßnahmen übernimmt und wir erst mal abwarten wollten.
Nun möchte die Buchhaltung wissen, was sie mit dem Fremdgeld machen soll.
Das Fremdgeld ist geringer als die ZV-Gebühren und Auslagen.
Ich denke, dass ich hier eine Abrechnung mit der RS mache und das Fremdgeld in diese Rechnung als Guthaben berücksichtige.
Mein Chef möchte, dass ich mit der RS die ZV abrechne; ggf. nicht erstattete ZV-Kosten mit dem Fremdgeld verrechne und dann den verbleibenden Restbetrag des Fremdgeldes an die Mandantin auszahle.
Ich bin jetzt völlig verwirrt. Hilfe! Ist es nicht so, dass ich das Guthaben erstmal der RS auszahle, weil diese ja auch 3 ZV-Kosten übernimmt?
Ich hoffe, ihr habt mich verstanden?
DANKE!
Wer kriegt das Fremdgeld?
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etwas verwirrt, aber ich denke ich habs verstanden!
Würde das auch so abrechnen und machen wie Dein Chef es gesagt hat.
Das FG ist doch für die Mandantin bestimmt.
Würde das auch so abrechnen und machen wie Dein Chef es gesagt hat.
Das FG ist doch für die Mandantin bestimmt.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Ich würde mit der RS abrechnen und das Geld, dass ihr eingezogen habt darauf verrechnen. Den dann verbleibenden Überschuss (wenn es denn einen gibt) kannst du der Gläubigerin auszahlen. Das steht euch ja nicht zu.
Insofern hat dein Chef schon Recht.
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LG, Ela
- Bianca1984
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Ich würde auch so machen wie Suse.
Liebe Grüße
Bianca
Die Menschen kennen heute keine Distanz mehr. Man schläft ein paar Mal zusammen - schon wird nach dem Vornamen gefragt.
Bianca
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- renofix
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Hallo,
habt erstmal vielen Dank.
Ja, also ich denke, ich werde das Fremdgeld auch erstmal mit der RS verrechnen. Leider bleibt dann kein Überschuss mehr übrig!
Aber so ist doch die gängige Praxis? Die Mandantin/Gläubigerin bekommt doch erst dann den Rest, wenn mit der RS abgerechnet wurde.
LG renofix
habt erstmal vielen Dank.
Ja, also ich denke, ich werde das Fremdgeld auch erstmal mit der RS verrechnen. Leider bleibt dann kein Überschuss mehr übrig!
Aber so ist doch die gängige Praxis? Die Mandantin/Gläubigerin bekommt doch erst dann den Rest, wenn mit der RS abgerechnet wurde.
LG renofix
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
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Schön, dass es Foreno gibt!
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- renofix
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Danke, Ihr seid so gut!!!
Nun muss ich dies nur noch meinem Chef beibringen!
LG renofix
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