Nachdem ich dachte, die Buchhaltung 2008 unbeschadet hinter mich gebracht zu haben, liegt nun der Berg vor mir, den ich nochmal prüfen muss. Dabei stellt sich mir folgende Frage:
Als was buche ich denn Eintrittsgelder für Veranstaltungen, an denen man mit den Mitarbeitern teilnimmt? Es geht im Speziellen um die Weihnachtsfeier und den Besuch im Kabarett - also keine Fortbildungskosten o.ä.
Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Danke im Voraus.
LG Steffi
Wie buche ich Eintrittsgelder ein?
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- Foren-Azubi(ene)
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ich habs unter 4640 - Repräsentationskosten abz. 19% gebucht. Das Konto wurde mir von unserem Steuerberater für die Weihnachtsfeiern genannt ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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- Soenny
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Ohne jetzt in den Kontenrahmen geguckt zu haben, würde ich sagen, daß die Weihnachtsfeier "Bewirtung extern" ist und die Veranstaltung würde ich unter "diverse Kosten" mit entsprechendem Vermerk buchen.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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OK, ich nehme es als Bewirtungskosten. Danke schon einmal dafür.
Abzugsfähig?
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- Soenny
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Meinst du die USt.? Dann: Ja ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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NAch R 19.V LStR handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung, wenn alle Mitarbeiter die Möglichkeit hatten, daran teilzunehmen.
Dann kann die Kanzlei bis 110,00 EUR ( netto) je Teilnehmer als freiwillige soziale Aufwendungen buchen. Die gezahlte USt ist Vorsteuer.
je Kalenderjahr dürfen bis zu 2 Betriebsveranstaltungen stattfinden.
Wird der Betrag von 110 EUR je Teilnehmer überschritten, gibt es zwei Alternativen:
a. der gesamte Aufwand ist für die Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungs-
pflichtig,
b. der Arbeitgeber wählt der die Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG.
Dann kann die Kanzlei bis 110,00 EUR ( netto) je Teilnehmer als freiwillige soziale Aufwendungen buchen. Die gezahlte USt ist Vorsteuer.
je Kalenderjahr dürfen bis zu 2 Betriebsveranstaltungen stattfinden.
Wird der Betrag von 110 EUR je Teilnehmer überschritten, gibt es zwei Alternativen:
a. der gesamte Aufwand ist für die Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungs-
pflichtig,
b. der Arbeitgeber wählt der die Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG.