Wie buche ich Eintrittsgelder ein?

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steffi_sugar
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#1

13.05.2009, 12:14

Nachdem ich dachte, die Buchhaltung 2008 unbeschadet hinter mich gebracht zu haben, liegt nun der Berg vor mir, den ich nochmal prüfen muss. Dabei stellt sich mir folgende Frage:

Als was buche ich denn Eintrittsgelder für Veranstaltungen, an denen man mit den Mitarbeitern teilnimmt? Es geht im Speziellen um die Weihnachtsfeier und den Besuch im Kabarett - also keine Fortbildungskosten o.ä.

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

Danke im Voraus.
LG Steffi
alexandras
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#2

13.05.2009, 12:40

ich habs unter 4640 - Repräsentationskosten abz. 19% gebucht. Das Konto wurde mir von unserem Steuerberater für die Weihnachtsfeiern genannt :)
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Soenny
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#3

13.05.2009, 12:41

Ohne jetzt in den Kontenrahmen geguckt zu haben, würde ich sagen, daß die Weihnachtsfeier "Bewirtung extern" ist und die Veranstaltung würde ich unter "diverse Kosten" mit entsprechendem Vermerk buchen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
steffi_sugar
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#4

13.05.2009, 13:22

OK, ich nehme es als Bewirtungskosten. Danke schon einmal dafür.

Abzugsfähig?
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#5

13.05.2009, 13:29

Meinst du die USt.? Dann: Ja ;)
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dona01

#6

16.05.2009, 08:25

NAch R 19.V LStR handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung, wenn alle Mitarbeiter die Möglichkeit hatten, daran teilzunehmen.
Dann kann die Kanzlei bis 110,00 EUR ( netto) je Teilnehmer als freiwillige soziale Aufwendungen buchen. Die gezahlte USt ist Vorsteuer.
je Kalenderjahr dürfen bis zu 2 Betriebsveranstaltungen stattfinden.

Wird der Betrag von 110 EUR je Teilnehmer überschritten, gibt es zwei Alternativen:
a. der gesamte Aufwand ist für die Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungs-
pflichtig,
b. der Arbeitgeber wählt der die Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG.
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